Betrug mit Sozialleistungen: Schrotthändler muss 8.560 Euro Strafe zahlen
Niklas MeyerBetrug mit Sozialleistungen: Schrotthändler muss 8.560 Euro Strafe zahlen
Ein Entsorgungsunternehmen in Bayern steht im Zusammenhang mit einem Betrugsfall bei Arbeitslosenleistungen. Ein Lieferant, der Sozialhilfe bezog, hatte zusätzliche Einnahmen aus dem Verkauf von Schrott nicht angegeben. Die Behörden verhängten nun eine Geldstrafe, nachdem der Betrug aufgedeckt worden war.
Der Fall kam bei einer Kontrolle durch das Hauptzollamt Landshut ans Licht. Die Ermittler stellten fest, dass der Lieferant Schrott im Wert von 40.000 Euro an ein Entsorgungsunternehmen verkauft hatte, während er weiterhin Arbeitslosengeld bezog. Durch die nicht gemeldeten Einnahmen erhielt er über einen Zeitraum von zwei Jahren rund 3.000 Euro mehr an Sozialleistungen, als ihm zustanden.
Das Amtsgericht Erding erließ später einen Strafbefehl gegen den Mann und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 8.560 Euro wegen Betrugs. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig, weitere Rechtsmittel sind nicht mehr möglich.
Elvira Enders-Beetschen, Sprecherin des Hauptzollamts Landshut, betonte die Bedeutung von Ehrlichkeit bei der Beantragung von Sozialleistungen. Sie erinnerte daran, dass Empfänger von Arbeitslosengeld das Jobcenter unverzüglich über Veränderungen ihrer finanziellen Situation informieren müssen.
Die Geldstrafe von 8.560 Euro beendet das juristische Verfahren in diesem Fall. Die nicht deklarierten Einnahmen des Lieferanten führten zu einer Überzahlung von Leistungen, die die Behörden inzwischen zurückgeforderthaben. Die Beamten überwachen weiterhin solche Fälle, um künftig ähnliche Betrugsfälle zu verhindern.






