Bundeswehr erhält ab 2026 automatisch persönliche Daten aller 18-Jährigen

Bundeswehr erhält ab 2026 automatisch persönliche Daten aller 18-Jährigen
Neues Gesetz zu Datentransfers an die Bundeswehr tritt in Kraft
Zum 1. Januar 2026 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das die Weitergabe von Nachrichten an die Bundeswehr regelt. Die Änderung folgt auf die Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes durch den Bundestag im Dezember 2025. Damit entfällt die bisherige Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, die Übermittlung ihrer persönlichen Daten an Militärwerber zu blockieren.
Die Reform wurde als Regierungsentwurf von der Ampelkoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf den Weg gebracht. Nach den aktualisierten Vorschriften müssen die Meldebehörden künftig jährlich grundlegende Personendaten – darunter Namen und Adressen – aller deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die das 18. Lebensjahr erreichen, an das Personalamt der Bundeswehr übermitteln. Ziel ist es, junge Erwachsene über freiwillige Wehrdienstmöglichkeiten zu informieren.
Bisher konnten Betroffene widersprechen, dass ihre News an die Streitkräfte weitergeleitet werden. Diese Sperrmöglichkeit wurde mit dem neuen Rahmenwerk abgeschafft. In der Folge wurden zum Jahresbeginn 2026 alle bestehenden Übermittlungsbeschränkungen automatisch aufgehoben. Andere Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz bleiben davon unberührt. Das Gesetz zielt speziell auf die Datenweitergabe an die Bundeswehr ab; weitere Datenschutzbestimmungen bleiben bestehen.
Die neuen Regelungen stellen sicher, dass die Bundeswehr jährlich aktualisierte Listen wehrpflichtfähiger junger Erwachsener erhält. Die Meldeämter sind nun verpflichtet, das Übermittlungsverfahren umzusetzen. Die Änderung spiegelt die Bestrebungen der Bundesregierung wider, die Rekrutierungsverfahren der Streitkräfte zu modernisieren.

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