07 June 2026, 14:13

Deutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Vertragsverletzungsverfahren

Deutschland verstößt gegen EU-Regeln zur Lohngleichheit

Deutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Vertragsverletzungsverfahren

Deutschland hat die EU-Frist für die Umsetzung neuer Lohntransparenzgesetze verpasst. Die Regelungen, die die Schließung der Lohnlücke zwischen den Geschlechtern vorantreiben sollen, hätten bis Montag in Kraft treten müssen. Brüssel könnte nun rechtliche Schritte gegen das Land einleiten, weil es die Vorgaben nicht erfüllt hat.

Durch die Verzögerung bleiben zentrale Maßnahmen – wie die verpflichtende Offenlegung von Gehältern und das Verbot von Fragen zur Gehaltshistorie – vorerst jahrelang unumgesetzt. Laut der EU-Richtlinie von 2023 müssen Unternehmen mit 100 oder mehr Beschäftigten regelmäßig Daten zur geschlechtsspezifischen Entgeltlücke veröffentlichen. Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, in Stellenausschreibungen Gehaltsspannen für den Einstieg anzugeben und dürfen Bewerber nicht nach ihren vorherigen Einkünften fragen. Diese Schritte zielen darauf ab, strukturelle Lohnungleichheiten zu bekämpfen, die die Europäische Kommission mit Faktoren wie unzureichender Kinderbetreuung und Diskriminierung am Arbeitsplatz in Verbindung bringt.

In Deutschland gibt es derzeitig keine solchen Verpflichtungen. Das bestehende Entgelttransparenzgesetz, das 2017 eingeführt wurde, ermöglicht es Beschäftigten, Gehaltsvergleiche innerhalb ihres Unternehmens anzufordern. Allerdings machen nur wenige von diesem Recht Gebrauch – aus Angst vor negativen Konsequenzen. Die neuen EU-Regeln gehen weiter: Sie erlauben es Arbeitnehmern, durchschnittliche Vergütungen für vergleichbare Positionen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, abzufragen.

Die Europäische Kommission hat gewarnt, dass das Untätigbleiben Deutschlands zu einem Vertragsverletzungsverfahren führen könnte. Zwar plant das Land nun, die Vorschriften bis Anfang 2027 umzusetzen, doch die ersten Berichtspflichten beginnen erst im Juni 2028. Damit vergehen mehrere Jahre, bis überhaupt Veränderungen wirksam werden.

Aktuelle Zahlen unterstreichen das Ausmaß des Problems: 2024 zeigte eine Eurostat-Erhebung, dass Frauen in Deutschland im Schnitt 15,6 % weniger pro Stunde verdienen als Männer – ein höherer Wert als der EU-Durchschnitt von 11,1 %. Die Kommission argumentiert, dass solche Unterschiede ohne stärkere Transparenz weiter bestehen werden.

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Durch die Verzögerung müssen Arbeitnehmer in Deutschland Jahre auf bessere Lohnschutzregelungen warten. Ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren der EU könnte den Druck erhöhen, den Prozess zu beschleunigen. Bis dahin wird die geschlechtsspezifische Lohnlücke im Land voraussichtlich zu den größten in Europa gehören.

Quelle