22 April 2026, 20:16

Ermittlungen gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller nach rassismusvorwürfen eingestellt

Ein Mann im Anzug spricht vor einem Publikum mit Mikrofon an einem Rednerpult, hinter einem Banner, wahrscheinlich über ein Regierungssozialmedienverbot.

Ermittlungen gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller nach rassismusvorwürfen eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat ihr Ermittlungsverfahren gegen Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, wegen des Vorwurfs der Beleidigung eingestellt. Im Mittelpunkt des Falls standen zwei Beiträge auf X (ehemals Twitter) über den BR-Rundfunkratsmitglied Hamado Dipama. Nach monatelangen Ermittlungen bestätigten die Behörden, dass die Tweets sachlich zutreffend und nicht ehrverletzend waren.

Der Rechtsstreit begann, nachdem Müller Anfang 2024 zwei Beiträge auf X veröffentlicht hatte. Im ersten wies er darauf hin, dass Dipama mit einem Instagram-Post interagiert hatte, in dem weiße Menschen zunächst als "Neandertaler" bezeichnet wurden – ein Begriff, der später geändert wurde. Der zweite Beitrag hinterfragte, ob Dipama seinen Flüchtlingsstatus behalten könne, falls er 2025 nach Burkina Faso zurückkehre, um ein Mausoleum für den ehemaligen Diktator Thomas Sankara einzuweihen.

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Mitte März erhielt Müller einen offiziellen Bescheid, in dem ihm rassistische Äußerungen vorgeworfen wurden. Die Ermittlungen belasteten ihn stark, führten zu emotionalem Stress und Zweifeln an seiner journalistischen Arbeit. Später kritisierte er die Ungleichheit im Rechtssystem: Beschuldigte trügen hohe Kosten, während Ankläger kaum finanzielle Konsequenzen fürchten müssten.

Um die steigenden Anwaltskosten zu decken, startete eine Notfall-Spendenaktion, die 15.000 Euro einbrachte. Müller begrüßte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen, und betonte, dass ihm trotz der Richtigkeit der Tweets schwere Strafen gedroht hätten.

Mit der Einstellung der Ermittlungen wird Müller keine Anklage wegen seiner Berichterstattung mehr drohen. Die Entscheidung bestätigt, dass die umstrittenen Beiträge auf nachprüfbaren Fakten beruhten. Der Fall ist damit ohne weitere rechtliche Konsequenzen für ihn abgeschlossen.

Quelle