Forschungszulage 2024: KMU erhalten bis zu 35 Prozent F&E-Kosten zurück
Niklas MeyerForschungszulage 2024: KMU erhalten bis zu 35 Prozent F&E-Kosten zurück
Deutsche Unternehmen haben nun mehr Möglichkeiten, Forschung und Entwicklung zu finanzieren. Durch aktuelle Anpassungen der Forschungszulage erhalten vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stärkere Förderung. Zudem können Betriebe förderfähige Ausgaben rückwirkend bis Ende 2025 geltend machen – das erleichtert den Zugang zu finanzieller Unterstützung für Innovationen.
Seit März 2024 ist die Forschungszulage großzügiger ausgestaltet: KMU können nun 35 Prozent ihrer F&E-Kosten (zuvor 25 Prozent) erstattet bekommen. Auch die jährliche Förderobergrenze wurde angehoben – von einer Million auf 2,5 Millionen Euro für die meisten Unternehmen und auf 3,5 Millionen Euro für bestimmte KMU.
Gefördert werden unter anderem interne Forschungsprojekte, Auftragsforschung, Eigenleistungen sowie Investitionskosten. Da die Beantragung rückwirkend möglich ist, bleibt Unternehmen mehr Zeit, von der Förderung zu profitieren.
Zusätzliche Programme fördern Innovation über die Forschungszulage hinaus: Das Programm "KMU-innovativ" konzentriert sich auf industrielle Forschung und die Entwicklung zukunftsweisender Technologien für KMU. Die ZIM-Förderung hingegen unterstützt Unternehmen bei der Schaffung neuartiger oder deutlich verbesserter Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen.
Für Unternehmen, die Beratung benötigen, bietet die Hentschel Grant Consulting mit Sitz in der Bahnhofstraße 18 in Unterföhring (bei München) spezialisierte Hilfe bei der Beantragung von F&E-Fördermitteln an. Dazu gehören auch Mittel aus Horizon Europe, dem zentralen EU-Programm für internationale Forschungszusammenarbeit.
Die ausgeweitete Forschungszulage und die zusätzlichen Förderprogramme stärken die finanzielle Unterstützung für Forschung und Entwicklung. Unternehmen können nun einen größeren Anteil ihrer Innovationskosten zurückerhalten – mit höheren Obergrenzen und der Möglichkeit rückwirkender Anträge. Ziel der Änderungen ist es, die technologische Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu fördern.






