Gericht verbietet Linke-Vorwürfe gegen AfD-Politiker wegen Parkinson-Spott
Claudia SchmitzGericht verbietet Linke-Vorwürfe gegen AfD-Politiker wegen Parkinson-Spott
Ein deutsches Gericht hat zwei Kreisverbände der Linken verboten, die Behauptung zu wiederholen, AfD-Politiker hätten die Parkinson-Symptome eines Abgeordneten verspottet. Das Urteil folgt auf einen Rechtsstreit über Aussagen in einer Pressemitteilung aus dem Jahr 2025.
Dreizehn AfD-Abgeordnete in Mecklenburg-Vorpommern hatten eine einstweilige Verfügung beantragt und argumentiert, die Vorwürfe seien falsch und rufschädigend. Der Streit hatte im April 2025 während einer Landtagssitzung begonnen, als der Linke-Politiker Dirk Bruhn den AfD-Abgeordneten Enrico Schult und Thore Stein vorwarf, seine Parkinson-Erkrankung nachgeahmt zu haben. Die Linke veröffentlichte später eine Pressemitteilung, in der der Vorwurf wiederholt wurde.
Ein Amtsgericht hatte zunächst größtenteils zugunsten der AfD-Politiker entschieden und nur die Formulierung „politische und menschliche Arschlöcher“ stehen lassen. Das Oberlandesgericht Rostock hat nun die einstweilige Verfügung bestätigt und festgestellt, dass die Linke den Spottvorwurf nicht beweisen konnte.
Die Richter betonten, dass Politiker scharfe Kritik zwar hinnehmen müssten, unbewiesene persönliche Angriffe jedoch individuelle Rechte verletzten. Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung und warf der Linken vor, haltlose Anschuldigungen verbreitet zu haben. Sein Kollege Thore Stein behauptete, die Partei habe mit „falschen Vorwürfen“ gezielt politische Vorteile erlangen wollen.
Das Urteil untersagt den beiden Kreisverbänden der Linken, die umstrittenen Passagen erneut zu veröffentlichen. Die Entscheidung bestätigt, dass die ursprünglichen Vorwürfe nicht ausreichend belegt waren. Die betroffenen AfD-Abgeordneten begrüßten das Ergebnis als Zurückweisung dessen, was sie als unbegründete Angriffe bezeichnen.






