Illegale Maler in Regensburg zu Geldstrafen und Abschiebung verurteilt
Claudia SchmitzIllegale Maler in Regensburg zu Geldstrafen und Abschiebung verurteilt
Zwei Maler, die für ein Unternehmen in Regensburg arbeiteten, wurden zu Geldstrafen verurteilt und müssen Deutschland verlassen. Zollbeamte stellten bei den 34- und 43-jährigen Männern fest, dass sie weder über die erforderlichen Aufenthalts- noch Arbeitserlaubnisse für das Land verfügten. Eine Überprüfung bestätigte, dass sie sich illegal in Deutschland aufgehalten hatten.
Die beiden Arbeiter aus Osteuropa wurden bei einer Routinekontrolle von Zollbeamten überprüft. Sie besaßen zwar vorläufige Aufenthaltstitel der Tschechischen Republik, diese berechtigten sie jedoch nicht zur Beschäftigung bei einem deutschen Arbeitgeber. Nach deutschem Recht hätten sie für eine Arbeitsaufnahme einen separaten Aufenthaltstitel benötigt.
Die Ermittlungen ergaben, dass die Männer ohne gültige Genehmigung in Deutschland lebten und arbeiteten. Daraufhin wurden sie zu Geldstrafen in Höhe von 2.300 Euro bzw. 300 Euro verurteilt – die Beträge richteten sich nach der Dauer ihres Aufenthalts und ihrem Verdienst. Die Behörden ordneten anschließend ihre sofortige Ausreise an.
Weitere Details zu ihrem Arbeitgeber oder der Dauer ihres Aufenthalts wurden nicht bekannt gegeben.
Die beiden Maler müssen Deutschland nun unverzüglich verlassen. Die Strafen und Abschiebung folgen dem üblichen Verfahren bei illegalem Aufenthalt. Nach Vollstreckung der Sanktionen haben die Zollbeamten die Ermittlungen eingestellt.






