21 April 2026, 06:13

Karsamstag 2026: Warum dieser Tag kein Feiertag ist – trotz Ostern

Eine altmodische Oster-Postkarte mit zwei Kindern, einem Jungen und einem Mädchen, die in einem Ei sitzen und von zwei Kaninchen umgeben sind, mit einem Text, der einen frohen Osterwunsch ausdrückt.

Karsamstag 2026: Warum dieser Tag kein Feiertag ist – trotz Ostern

Karsamstag – ein ganz normaler Arbeitstag in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Der Karsamstag, auch als Ostersamstag bekannt, bleibt in Deutschland, Österreich und der Schweiz ein gewöhnlicher Werktag. Anders als an anderen Ostertagen gibt es für Arbeitnehmer weder automatisch frei noch Anspruch auf Sonderzahlungen. Das Datum verschiebt sich jährlich, da es sich nach den religiösen Berechnungen für den Ostersonntag richtet.

Der Karsamstag fällt auf den Tag vor Ostersonntag und markiert in der christlichen Tradition das Ende der Fastenzeit. 2026 wird er auf den 4. April fallen, der Ostersonntag folgt am 5. April. Theologisch korrekt heißt der Tag zwar Karsamstag, doch im Volksmund ist oft noch von Ostersamstag die Rede.

In Deutschland gilt er in keinem Bundesland als gesetzlicher Feiertag, auch wenn in manchen Regionen zu stiller Besinnung aufgerufen wird. Behörden und Unternehmen haben in der Regel normal geöffnet, in einigen Gebieten können die Öffnungszeiten jedoch eingeschränkt sein. Arbeitnehmer müssen an diesem Tag ihrer regulären Arbeit nachgehen – ohne Anspruch auf Zusatzvergütung.

Auch Österreich und die Schweiz behandeln den Karsamstag wie jeden anderen Werktag. Beschäftigte müssen ihrer Arbeit nachkommen, sofern der Arbeitgeber keine Sonderregelung gewährt. Da das Datum des Feiertags variabel ist, verschiebt sich der Termin jährlich nach den kirchlichen Vorgaben.

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Obwohl der Tag religiös von Bedeutung ist, ändert er nichts an den Arbeitsroutinen in diesen Ländern. Arbeitnehmer halten sich an ihre üblichen Dienstpläne, es sei denn, lokale Bräuche oder Arbeitgeber ermöglichen Abweichungen. 2026 fällt der Karsamstag erneut auf den 4. April – und bleibt damit weiterhin kein gesetzlicher Feiertag.

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