Lörrach verbietet Straßenprostitution ab April 2026 mit neuen strengen Regeln
Niklas MeyerLörrach verbietet Straßenprostitution ab April 2026 mit neuen strengen Regeln
Lörrach führt ab Ende April 2026 strengere Regeln für Prostitution ein
Der Stadtrat wird über eine überarbeitete Verordnung abstimmen, die das Anbieten sexueller Dienstleistungen auf der Straße vollständig verbietet. Die Behörden beschreiben die aktuelle Lage als stabil; es lägen derzeit keine Anträge für neue Bordelle in der Region vor.
Die aktualisierten Regelungen wurden in Abstimmung mit der örtlichen Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg erarbeitet. Ziel ist es, klarere rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen und gleichzeitig sensible Standorte zu schützen. Nach den neuen Vorschriften wird es Bordellen und ähnlichen Betrieben untersagt sein, in 20 ausgewiesenen Gewerbegebieten zu operieren.
Nur zwei spezifische Industriegebiete bleiben für solche Einrichtungen geöffnet. In-call-Dienstleistungen, bei denen Kunden private Wohnungen aufsuchen, bleiben in den meisten Fällen erlaubt, wenn auch mit möglichen individuellen Einschränkungen. Kurzzeitwohnungen, die für Prostitution genutzt werden, fallen jedoch nicht unter die Verordnung.
Das Verbot der Straßenprostitution gilt für das gesamte Stadtgebiet. Nach der voraussichtlichen Verabschiedung am 28. April 2026 tritt die Verordnung unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger in Kraft.
Die überarbeitete Verordnung verschärft die Kontrollen darüber, wo prostitionsbezogene Betriebe in Lörrach ansässig sein dürfen. Zudem wird das Anwerben in öffentlichen Räumen untersagt. Die Stadtverwaltung betont, dass die Änderungen darauf abzielen, Regulierung und den Schutz der lokalen Gemeinschaft in Einklang zu bringen.






