Rechtswissenschaftler fordert Reform: Ist Schwarzfahren wirklich ein Strafdelikt?
Claudia SchmitzRechtswissenschaftler fordert Reform: Ist Schwarzfahren wirklich ein Strafdelikt?
Der Rechtswissenschaftler Helmut Frister fordert eine Reform der deutschen Gesetze zum Schwarzfahren. Er kritisiert, dass die aktuellen Strafen nicht dem Grundsatz Rechnung tragen, das Strafrecht nur als letztes Mittel einzusetzen. Seine Äußerungen fallen in eine Zeit, in der die Anwendung von Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs (StGB) intensiv diskutiert wird.
Frister vertritt die Auffassung, dass nur wirklich verwerfliches Verhalten strafrechtlich geahndet werden sollte. Einfaches Schwarzfahren – etwa das Betreten eines Zuges ohne Fahrkarte, aber ohne Sperren zu überwinden – hält er nicht für schwerwiegend genug, um eine Strafverfolgung zu rechtfertigen. Stattdessen stuft er es als zivilrechtliches Unrecht und Vertragsverstoß ein.
Er räumt ein, dass Schwarzfahren im Fernverkehr durchaus strafwürdig sein könne. Doch betont er, dass die meisten Fälle diese Schwelle nicht erreichten. Laut Frister endet derzeit jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Schwarzfahren zurück.
Obwohl er sich gegen eine vollständige Abschaffung von Paragraf 265a StGB ausspricht, schlägt er vor, das Gesetz zu ändern, um die Justiz zu entlasten. Eine Herabstufung des Schwarzfahrens zu einer Ordnungswidrigkeit lehnt er ab, da auch dies zu Haftstrafen führen könne. Sein Hauptkritikpunkt ist, dass das aktuelle System Bagatelldelikte zu hart bestraft, ohne dabei wirksam Resozialisierung zu fördern oder dem Staat entgangene Einnahmen zurückzuholen.
Fristers Vorschläge zielen darauf ab, die Schwarzfahrer-Regelungen zu reformieren, während schwere Fälle weiterhin strafrechtlich verfolgt werden. Im Mittelpunkt steht für ihn die Vermeidung unnötiger Verfahren und eine angemessene Relation zwischen Strafe und Schwere der Tat. Die Debatte um Paragraf 265a StGB wird voraussichtlich anhalten, während Politiker seine Empfehlungen prüfen.






