27 March 2026, 14:21

Regensburger Discobesitzer muss 6.000 Euro Strafe wegen Schwarzarbeit zahlen

Plakat mit zwei Personen vor einem Berg- und Baumhintergrund mit der Aufschrift "Was unser freier Handel bedeutet - britischer Granit Arbeiter - Die faire Lohnklausel ist in Ordnung, aber ich will Arbeit."

Regensburger Discobesitzer muss 6.000 Euro Strafe wegen Schwarzarbeit zahlen

Ein ehemaliger Discobesitzer in Regensburg wurde zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, weil er Mitarbeiter nicht fristgerecht bei der Sozialversicherung angemeldet hatte. Der Fall kam ans Licht, nachdem ein anonymer Hinweis eine Untersuchung durch das Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)-Büro der Stadt ausgelöst hatte.

Die Disco war bereits lange in Betrieb, bevor die Angestellten offiziell gemeldet wurden. Die Mitarbeiter wurden erst im Januar 2023 in das Sozialversicherungssystem aufgenommen – obwohl sie bereits seit mindestens November 2022 dort arbeiteten. Durch diese Verzögerung blieben Sozialabgaben in Höhe von insgesamt 8.546 Euro unbezahlt.

Die Ermittlungen begannen, nachdem das FKS Regensburg einen anonymen Hinweis erhalten hatte. Die Behörden bestätigten den Verstoß und verhängten eine Strafe von 100 Tagessätzen à 60 Euro. Zusätzlich zur Geldstrafe muss der verurteilte Besitzer nun die ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.

Gerhard Pylipp, Leiter des FKS Regensburg, betonte die Schwere solcher Verstöße. Zwar wurden keine genauen Zahlen zu ähnlichen Fällen der vergangenen drei Jahre bekannt gegeben, doch allein 2025 wurden 1.319 Strafverfahren eingeleitet, bei denen ein finanzieller Schaden von über 19 Millionen Euro aufgedeckt wurde. Das Hauptzollamt Regensburg lieferte die ursprünglichen Details und bleibt Ansprechpartner für weitere Anfragen.

Dem Discobesitzer drohen nun 6.000 Euro Strafe sowie die Nachzahlung der ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge. Der Fall zeigt die Konsequenzen verspäteter Mitarbeitermeldungen, während die Behörden weiterhin gegen nicht angemeldete Beschäftigungsverhältnisse vorgehen. Bei Fragen kann man sich an das Hauptzollamt Regensburg wenden.

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