22 March 2026, 10:14

Wahlmanipulation in Düdingen: Verdacht auf unzulässige Stimmensammlung bei Gemeinderatswahl

Schwarz-weißer Stich von Menschen in einem Raum, die einen Text und Farboptionen enthaltendes Papier untersuchen, symbolisiert ein bestochenes Wahlergebnis.

Wahlmanipulation in Düdingen: Verdacht auf unzulässige Stimmensammlung bei Gemeinderatswahl

In Düdingen wurde eine Untersuchung wegen des Verdachts auf unzulässige Stimmensammlung bei den Kommunalwahlen eingeleitet. Das Wahlbüro hatte am vergangenen Wochenende Unregelmäßigkeiten festgestellt, nachdem mehrere Dutzend Stimmzettel mit nahezu identischer Handschrift aufgefunden worden waren. Nun prüfen die Behörden, ob diese Vorfälle das Wahlergebnis für den Gemeinderat der Gemeinde beeinflusst haben könnten.

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Die Auffälligkeiten wurden am Sonntag bekannt, als die Wahlhelfer die Stimmen für den 50 Sitze zählenden Gemeinderat Düdingens auswerteten. Dabei fiel auf, dass Dutzende Stimmzettel eine ungewöhnlich ähnliche Handschrift aufwiesen – ein möglicher Hinweis auf Manipulation. Das Wahlbüro meldete die Feststellungen umgehend der Bezirksverwaltung der Region Sense.

Mittlerweile wurde der Fall an die Staatsanwaltschaft Freiburg weitergeleitet. Nach Schweizer Recht stellt die Stimmensammlung – also das Einsammeln und Einreichen mehrerer Stimmzettel durch eine Person – eine Straftat dar. Artikel 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuchs verbietet solche Handlungen ausdrücklich.

Die Ermittler prüfen nun, ob die mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten das Wahlergebnis verfälschen konnten. Bisher gibt es keine Hinweise darauf, welche Parteien oder Kandidaten möglicherweise betroffen sind.

Die Untersuchungen laufen noch; die Staatsanwaltschaft sichtet die Beweislage, bevor über weitere Schritte entschieden wird. Sollte sich der Verdacht bestätigen, könnte der Fall rechtliche Konsequenzen nach dem Schweizer Wahlrecht nach sich ziehen. Auch die endgültige Sitzverteilung im Gemeinderat Düdingens könnte je nach Ermittlungsergebnis noch einmal überprüft werden.

Quelle