31 March 2026, 00:16

51.150 Euro Strafe für illegale Scheinselbstständigkeit im Landkreis Cham

Plakat mit der Aufschrift "Kindera(r)beit ist eine nationale Bedrohung - Sollen wir der Industrie erlauben, das Land zu fesseln" mit fetter schwarzer Schrift auf einem weißen Hintergrund, das eine vielfältige Gruppe von Menschen zeigt, die gemeinsam stehen.

51.150 Euro Strafe für illegale Scheinselbstständigkeit im Landkreis Cham

Ein Unternehmensinhaber im Landkreis Cham ist mit einer Strafe von 51.150 Euro belegt worden, weil er Mitarbeiter fälschlicherweise als Selbstständige geführt hat. Im vorliegenden Fall handelte es sich um drei Monteure, die zwischen 2016 und 2021 zwar als festes Personal arbeiteten, jedoch als freiberufliche Kräfte behandelt wurden. Das Landgericht Regensburg urteilte, dass es sich dabei um illegale Scheinselbstständigkeit handelte.

Das Unternehmen hatte die Löhne der Monteure – insgesamt fast 1,5 Millionen Euro – nicht bei der Sozialversicherung gemeldet. Durch die unterbliebene korrekte Lohnabrechnung sparte das Unternehmen über mehrere Jahre hinweg rund 165.000 Euro an Sozialabgaben ein.

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Die Staatsanwaltschaft Regensburg hatte den Inhaber der Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt angeklagt. Neben der Geldstrafe ordnete das Gericht die Nachzahlung der ausstehenden Sozialbeiträge sowie die Übernahme der Prozesskosten an.

Wolfgang Braun, Ermittler bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), betonte, dass solche Praktiken ehrliche Unternehmen und Arbeitnehmer benachteiligten. Allerdings liegen bundesweit keine Zahlen vor, wie viele ähnliche Fälle in den vergangenen fünf Jahren (2021–2026) verfolgt wurden.

Das Urteil unterstreicht, dass die falsche Einstufung von Arbeitnehmern als Selbstständige erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Das Unternehmen muss nun die ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge sowie die Gerichtskosten begleichen. Die Behörden beobachten weiterhin solche Fälle, um faire Wettbewerbsbedingungen und den Schutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten.

Quelle