Ärztin klagt gegen Kündigung: Zeitbetrug oder Justizirrtum in Bayern?
Mia SchmittÄrztin klagt gegen Kündigung: Zeitbetrug oder Justizirrtum in Bayern?
Eine leitende Ärztin wehrt sich vor dem Arbeitsgericht Regensburg gegen ihre Kündigung, nachdem der Freistaat Bayern ihren Vertrag wegen angeblichen Zeitbetrugs aufgelöst hatte. Der Fall hat zahlreiche Verfahrensfehler offenbart, darunter verpasste Fristen und unklare Zuständigkeiten für die Entlassung. Das Gericht hat bereits infrage gestellt, ob die Vorwürfe eine derart harte Strafe rechtfertigen.
Im Mittelpunkt des Streits steht ein 80-minütiger Zeitraum, in dem die Ärztin während eines bezahlten Urlaubs an einer Teambesprechung teilgenommen haben soll. Ihr Arbeitgeber wirft ihr vorsätzlichen Zeitbetrug vor, doch sie legte eine detaillierte Aufstellung ihrer Tätigkeiten vor. Das Krankenhaus behauptet jedoch, einige Kollegen könnten sich nicht an die von ihr beschriebenen Interaktionen erinnern.
Das Gericht hat die Kündigung aus mehreren Gründen als fehlerhaft kritisiert. Selbst wenn sich der Vorwurf des Zeitbetrugs bestätigen würde, wäre dafür höchstens eine schriftliche Abmahnung – und keine Entlassung – angemessen. Zudem scheint der Freistaat die für eine fristlose Kündigung vorgeschriebene Zwei-Wochen-Frist versäumt zu haben. Zudem gibt es Zweifel, ob der medizinische Direktor des Krankenhauses überhaupt die rechtliche Befugnis hatte, sie zu entlassen.
Der Fall erinnert an frühere Konflikte in bayerischen Universitätskliniken. 2022 hatten ein Kardiologe in Regensburg und ein Onkologe in München ihre Kündigungen erfolgreich angefochten und wurden entweder wiedereingestellt oder erhielten Abfindungsvereinbarungen. Die betroffene Ärztin in diesem Fall hat ein Abfindungsangebot abgelehnt und besteht darauf, dass es um ihren Arbeitsplatz geht. Das Gericht hat dem Freistaat nun bis zum 17. April Zeit gegeben, die Verfahrensmängel zu klären.
Das Urteil wird entscheiden, ob die Kündigung Bestand hat oder ob die Ärztin in ihre Position zurückkehrt. Sollte die Entlassung bestätigt werden, könnte der Fall ein Präzedenzfall dafür werden, wie bayerische Krankenhäuser mit disziplinarischen Maßnahmen umgehen. Die Stellungnahme des Freistaats wird Mitte April erwartet.






