Autor entgeht Strafe nach Beleidigung von CDU-Politiker Amthor – doch das Gesetz bleibt umstritten
Mia SchmittAutor entgeht Strafe nach Beleidigung von CDU-Politiker Amthor – doch das Gesetz bleibt umstritten
Ein deutscher Autor wurde wegen der Beleidigung eines Politikers in einem vier Jahre alten Tweet zu einer Strafverfügung verurteilt. Das Verfahren wurde nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs eingeleitet, der eine Verfolgung ohne formelle Anzeige ermöglicht. Mehr als die Hälfte aller Strafverfahren in Deutschland werden auf diese Weise erledigt – ohne dass der Angeklagte jemals vor Gericht erscheint.
Der Autor hatte den CDU-Politiker Philipp Amthor 2020 in einem Tweet als „rassistischen Arsch“ bezeichnet. Die Staatsanwaltschaft erhob später Anklage nach Paragraf 188, der Beleidigungen gegen Amtsträger unter Strafe stellt. Das Gesetz sieht eine Verjährungsfrist von fünf Jahren vor und erlaubt die Amtsverfolgung, sodass keine formelle Beschwerde notwendig war.
Gegen den Autor wurden 90 Tagessätze verhängt, doch das Verfahren endete schließlich zu seinen Gunsten. Trotz des Ausgangs übt er weiterhin Kritik an dem Gesetz und argumentiert, es könnte eher Feindseligkeit gegenüber Politikern schüren als sie zu schützen. Auch ein UN-Sonderberichterstatter hat die Regelung als potenziell freiheitsbeschränkend verurteilt.
Hätte der Autor den Bescheid nicht innerhalb von zwei Wochen angefochten, wäre die Strafverfügung rechtskräftig geworden. Der Fall zeigt, wie Strafverfügungen – die in mehr als der Hälfte der deutschen Strafverfahren eingesetzt werden – Rechtsstreitigkeiten ohne richterliche Prüfung beilegen können.
Der Autor fordert nun die Abschaffung von Paragraf 188 und warnt, dass das Gesetz normale Bürger stärker belasten könnte als öffentliche Persönlichkeiten. Kritiker des Gesetzes befürchten, dass es unter dem Deckmantel des Amtsschutzes legitime Kritik unterdrücken könnte. Gleichzeitig unterstreicht der Fall die weitverbreitete Anwendung von Strafverfügungen im deutschen Rechtssystem.






