Bamberg lockert Stellplatzregeln für Sozialwohnungen und kleine Mietwohnungen

Bamberg lockert Stellplatzregeln für Sozialwohnungen und kleine Mietwohnungen
Erleichterung für Bauherren, Anreiz für den sozialen Wohnungsbau in Bamberg
Die neue Parkraumverordnung der Stadt Bamberg tritt in Kraft
Der Bau- und Werkausschuss des Bamberger Stadtrats hat am 17. September 2025 eine neue Parkraumverordnung beschlossen, die am 30. September 2025 in Kraft tritt. Hintergrund ist die Änderung der Bayerischen Bauordnung durch das erste Bayerische Modernisierungsgesetz, wodurch die bestehende Bamberger Parkraumverordnung ab dem 30. September automatisch ungültig wird.
Entlastung für Bauherren, Anreiz für sozialen Wohnungsbau in Bamberg
Neue Stellplatzverordnung der Stadt Bamberg tritt in Kraft
Der Bau- und Werkausschuss des Bamberger Stadtrats hat am 17. September 2025 eine neue Stellplatzverordnung verabschiedet, die am 30. September 2025 in Kraft tritt. Hintergrund sind Änderungen der Bayerischen Bauordnung durch das Erste Modernisierungsgesetz Bayerns, die die bisherige Bamberger Regelung ab September automatisch ungültig machen.
29. September 2025, 06:00 Uhr
Bamberg hat seine Vorschriften für Stellplätze bei Neubauten überarbeitet. Der Bau- und Planungsausschuss des Stadtrats billigte die Änderungen am 17. September 2025; sie gelten ab dem 30. September. Bauherren müssen künftig angepasste Auflagen erfüllen – insbesondere bei geförderten und kleineren Mietwohnungen.
Laut der neuen Verordnung reichen für Mietwohnungen, die unter das Bayerische Wohnungsbauförderungsgesetz fallen, nur noch 0,5 Stellplätze pro Wohneinheit. Bei nicht geförderten Mietwohnungen bis 90 Quadratmeter bleibt ein Stellplatz pro Wohnung verpflichtend. Ziel der Anpassung ist es, den Parkraumbedarf in Sozialwohnungsprojekten zu verringern, wo oft weniger Stellflächen benötigt werden.
Die Neuregelung bedeutet für viele Bauvorhaben in Bamberg geringere Stellplatzverpflichtungen, vor allem im geförderten Wohnungsbau. Zwar müssen Bauherren weiterhin Stellplätze schaffen, doch fallen die Anforderungen in bestimmten Fällen niedriger aus. Die überarbeiteten Vorschriften sollen Genehmigungsverfahren beschleunigen und sich besser an die aktuellen Wohnbedürfnisse anpassen.

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