17 June 2026, 19:03

Bayern droht Berlin mit Klage wegen geplanter Wohnungsenteignungen

Bayern droht Verfassungsbeschwerde gegen Enteignungen

Bayern droht Berlin mit Klage wegen geplanter Wohnungsenteignungen

Bayern bereitet rechtliche Schritte gegen die Pläne Berlins zur Enteignung von Wohnungsunternehmen vor. Im Mittelpunkt des Streits steht ein Referendum aus dem Jahr 2021, bei dem sich mehr als 59 Prozent der Berliner Wähler für die Vergesellschaftung großer Immobilienfirmen aussprachen. Bayern argumentiert, die Vorhaben seien verfassungswidrig und könnten die Finanzmärkte über die Hauptstadt hinaus destabilisieren.

Im März verabschiedete Berlins regierende Koalition ein Gesetz, um Teile des Wohnungsbestands in öffentliches Eigentum zu überführen. Allerdings schloss sie ausdrücklich die Enteignung großer Vermieter aus. Der vorgeschlagene Entschädigungssatz von 40 bis 60 Prozent des Marktwerts bleibt ein zentraler Streitpunkt für Bayern.

Die bayerische Staatsregierung hat eine Bundesratsinitiative gestartet, um sich gegen die Enteignungspläne zu stellen. Florian Herrmann, Chef der Bayerischen Staatskanzlei, warnte, der Freistaat werde notfalls den Bundesverfassungsgericht anrufen. Die Landesregierung kündigte zudem an, die Maßnahmen „grundsätzlich ablehnen“ zu wollen, und bezeichnete sie als „im Kern sozialistische Methoden“ mit weitreichenden Folgen.

Die Debatte flammt vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September erneut auf. Der CDU-Spitzenkandidat Kai Wegner lehnte die Enteignung von Wohnungsunternehmen bereits auf dem Parteitag seiner Partei ab.

Bayern besteht darauf, dass die Pläne verfassungswidrige Eingriffe und eine breitere wirtschaftliche Instabilität riskieren. Der Freistaat signalisierte, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um Berlins Vorhaben zu blockieren. Das Ergebnis der Septemberwahl könnte die Diskussion über die Wohnungsbaupolitik in der Hauptstadt weiter prägen.

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