Bayern führt die Behördennummer 115 ab Mai 2026 flächendeckend ein
Ab dem 1. Mai 2026 ist die bundesweite Behördennummer 115 flächendeckend in ganz Bayern erreichbar. Dann können Bürgerinnen und Bürger im gesamten Freistaat unter der einheitlichen Rufnummer Unterstützung bei Behördengängen anfordern. Die Ausweitung folgt auf Jahre der teilweisen Verfügbarkeit in einzelnen Städten, darunter auch München.
Die 115 verbindet Anrufer mit Informationen zu Angelegenheiten von Bund, Ländern und Kommunen. Die Mitarbeiter beantworten Fragen von A bis Z – ob zu Genehmigungen, Anträgen oder Leistungen. Für hörgeschädigte oder gehörlose Anrufer steht zudem ein Gebärdensprachservice zur Verfügung.
Bayern zählte bisher zu den letzten Bundesländern, die die Nummer vollständig einführten. Während viele Regionen die 115 bereits nutzten, war die Abdeckung innerhalb der Länder oft lückenhaft. Der Schritt entspricht den Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes, das einen einheitlichen Zugang zu Verwaltungsleistungen vorschreibt.
Florian Herrmann, Chef der Bayerischen Staatskanzlei, gab den Startschuss für die Einführung bekannt. Die Hotline ist montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Bestehende Angebote wie Bayern direkt und kommunale Servicestellen bleiben parallel zur 115 erhalten.
Ziel der 115 ist es, den Zugang zur öffentlichen Verwaltung zu vereinfachen. Bürger haben künftig eine zentrale Anlaufstelle für alle behördlichen Belange. Der Gebärdensprachservice sorgt zudem für mehr Barrierefreiheit.






