Münchner Versicherungsmakler verliert Streit um irreführenden Firmennamen
Niklas MeyerMünchner Versicherungsmakler verliert Streit um irreführenden Firmennamen
Ein Versicherungsvermittler aus München hat einen Rechtsstreit um seinen Firmennamen verloren. Das Landgericht München I urteilte, dass die Verwendung des Begriffs "Versicherung" ohne nähere Erklärung Kunden in die Irre führe. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob der Name den Eindruck erweckte, es handele sich um einen Versicherer und nicht um einen Makler.
Der Vermittler, der seit März 2022 im Versicherungsvermittlerregister eingetragen ist, hatte seinen Namen mit dem Wort "Versicherung" kombiniert. Die Wettbewerbszentrale argumentierte, dies verstoße gegen § 6 Abs. 1 VAG, der von Maklern verlangt, ihren Status klar kenntlich zu machen. Nach einer Abmahnung weigerte sich der Vermittler, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
Das Gericht gab der Wettbewerbszentrale recht und befand, dass der Begriff "Versicherung" allein irreführend sei. Es stellte fest, dass weder das Logo noch die Website des Vermittlers ausreichend deutlich machten, dass es sich um einen Makler und nicht um einen Versicherer handele. Allerdings scheiterte der Anspruch hinsichtlich des vollständigen Firmennamens "Insurance Services GmbH". Die Richter urteilten, dass der Zusatz "Services" auf eine Vermittlertätigkeit hindeuten könne und nicht zwingend auf den Vertrieb von Versicherungen.
Die Wettbewerbszentrale geht bundesweit gegen ähnliche Fälle vor. Fünf weitere Makler erhielten wegen irreführender Firmenbezeichnungen Abmahnungen, vier von ihnen kamen der Aufforderung nach. Frühere Urteile, etwa vom Oberlandesgericht Köln und Oberlandesgericht Dresden, befassten sich ebenfalls mit täuschenden Bezeichnungen wie "unabhängiger Versicherungsmakler".
Das Urteil bedeutet, dass der Vermittler seine Außendarstellung anpassen muss, um seinen Maklerstatus klarzustellen. Die Wettbewerbszentrale beobachtet weiterhin vergleichbare Fälle in ganz Deutschland. Makler, die in ihren Firmennamen unklare Begriffe verwenden, könnten mit weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen.






