Bayerns Tanzverbot an Karfreitag bleibt – trotz Klagen ungebrochen

Bayerns Tanzverbot an Karfreitag bleibt – trotz Klagen ungebrochen
Bayern Tanzverbot an Gründonnerstag und Karfreitag bleibt bestehen
Das langjährige Tanzverbot in Bayern an Gründonnerstag und Karfreitag gilt auch in diesem Jahr weiter. Das Verwaltungsgericht Ansbach bestätigte kürzlich die Regelung und wies eine Klage des Bunds für Geistesfreiheit ab. Die Entscheidung folgt einem ähnlichen Urteil aus dem Vorjahr, auch wenn weitere Berufungen noch möglich sind.
Der Bund für Geistesfreiheit, eine Organisation, die sich für Säkularismus und die Trennung von Kirche und Staat einsetzt, hatte versucht, das Verbot kippen zu lassen. Die 1848 während der Deutschen Revolution gegründete Gruppe unterhält neun Regionalverbände, vor allem in Bayern. In ihrer Klage argumentierten sie, dass das Tanzverbot an diesen religiösen Feiertagen unzulässig kirchliche Normen in das öffentliche Leben trage.
Das Ansbacher Gericht wies den Fall im Oktober 2024 ab und bestätigte damit die Rechtmäßigkeit des Verbots. Eine separate Klage des Deutschen Tierschutzbundes e.V. wurde ebenfalls als unzulässig zurückgewiesen. Trotz der Entscheidung kündigte der Bund für Geistesfreiheit an, vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Berufung einlegen zu wollen – das endgültige Ergebnis bleibt damit offen.
Bayerns Tradition, öffentliches Tanzen einzuschränken, beschränkt sich nicht auf Ostern. Auch am Aschermittwoch gilt ein „stiller Tag“, an dem Tanzen verboten ist. Nürnberg und andere bayerische Städte halten an diesen Regeln fest und bewahren damit eine jahrzehntealte, religiös geprägte Praxis.
Vorerst bleibt das Tanzverbot in ganz Bayern – einschließlich Nürnberg – in Kraft. An Gründonnerstag und Karfreitag werden keine öffentlichen Tanzveranstaltungen oder besonderen Feiern stattfinden. Ob der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Berufung in den kommenden Monaten prüft, wird über die nächsten Schritte entscheiden.

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