BGH-Urteil revolutioniert Bauhaftung: Landwirt bekommt volle Reparaturkosten für mangelhaften Silo
Claudia SchmitzBGH-Urteil revolutioniert Bauhaftung: Landwirt bekommt volle Reparaturkosten für mangelhaften Silo
Ein langjähriger Rechtsstreit um einen mangelhaften Silo ist mit einem richtungsweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) beendet worden. Das Gericht verurteilte ein Bauunternehmen, sämtliche Reparaturkosten zu tragen – selbst nach jahrelanger Nutzung der Anlage. Die Entscheidung unterstreicht die strengen Haftungsregeln für Bauherren bei fehlerhaften Bauwerken.
Der Fall begann im Jahr 2010, als eine Baufirma für einen Landwirt in der Nähe von Nürnberg einen Befahrsilo errichtete. Kurz nach der Fertigstellung zeigten sich Risse und unebene Flächen an der Konstruktion. 2013 leitete der Landwirt ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um die Mängel begutachten zu lassen.
2015 forderte der Landwirt 120.000 Euro als Vorschuss für die Reparaturkosten. Das Landgericht Ansbach gab ihm zunächst in vollem Umfang recht. Das Oberlandesgericht Nürnberg reduzierte die zugesprochene Summe später jedoch um ein Drittel und begründete dies mit einer geteilten Verantwortung für die Schäden.
Der BGH hob dieses Urteil am 27. November 2025 (Aktenzeichen: VII ZR 112/24) auf. Er entschied, dass das Bauunternehmen die Mängel vollständig beheben muss – unabhängig davon, wie lange der Silo bereits in Betrieb war oder in welchem Zustand er sich nach den Reparaturen befindet. Das Urteil reiht sich in eine Serie strengerer BGH-Entscheidungen der vergangenen Jahre ein, darunter Fälle, in denen Unternehmen für mangelnde Baustellenüberwachung oder Koordinationsfehler voll haftbar gemacht wurden.
Das Urteil setzt einen klaren Präzedenzfall für die Bauhaftung in Deutschland. Bauunternehmen müssen künftig mit höheren Risiken rechnen, wenn sich ihre Arbeit auch Jahre später als mangelhaft erweist. Der Landwirt erhält nun die ursprünglich zugesprochene volle Entschädigung für die Reparatur des Silos.






