Bundestag lehnt AfD-Antrag ab – doch Muslim Interaktiv wird später verboten
Mia SchmittBundestag lehnt AfD-Antrag ab – doch Muslim Interaktiv wird später verboten
Der Deutsche Bundestag lehnte am 13. Juni 2024 einen Antrag der AfD-Fraktion ab, den Verein Muslim Interaktiv zu verbieten. Die Entscheidung folgte auf Bedenken hinsichtlich der Nähe der Gruppe zu extremistischem Gedankengut sowie ihrer Aktivitäten, die gegen verfassungsrechtliche Grundsätze verstoßen.
Im Mai 2024 hatte die AfD-Bundestagsfraktion einen entsprechenden Verbotsantrag eingebracht. Die CDU stimmte zunächst dagegen oder enthielt sich, mit der Begründung, man wolle eine pauschale Diffamierung von Muslimen vermeiden und vertraue auf die Einschätzung der Sicherheitsbehörden. Bereits zuvor hatte das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz die Organisation im Juni 2024 als „gesichert extremistisch“ eingestuft.
Die Hamburger CDU hatte bereits im April 2024 einen Landesverbotsantrag vorgelegt, der jedoch am Widerstand von SPD und Grünen scheiterte. Parallel dazu brachte die CDU im Juni 2024 einen Bundesantrag ein, der sich gegen den politischen Islam richtete – dieser wurde jedoch von der damaligen Ampel-Koalition abgelehnt. Die ideologischen Verbindungen des Vereins zur in Deutschland seit 2003 verbotenen Organisation Hizb ut-Tahrir befeuerten die Debatte zusätzlich.
Trotz der politischen Kontroversen verhängte das Bundesinnenministerium schließlich im November 2025 ein Verbot gegen Muslim Interaktiv. Zur Begründung hieß es, Zweck und Aktivitäten des Vereins untergrüben die verfassungsmäßige Ordnung und das friedliche Zusammenleben. Der Beschluss trat nach monatelangen politischen und sicherheitspolitischen Beratungen in Kraft. Ausschlaggebend für die Entscheidung waren die Einstufung als extremistisch sowie die ideologischen Verknüpfungen der Gruppe. Das Verbot bestätigte, dass ihre Aktivitäten mit dem deutschen Recht unvereinbar seien.
