Digitalgesetz ebnet Weg für Cloud-Nutzung im deutschen Gesundheitswesen
Mia SchmittDigitalgesetz ebnet Weg für Cloud-Nutzung im deutschen Gesundheitswesen
Deutschlands neues Digitalgesetz (DigiG) ermöglicht Gesundheitsdienstleistern nun die Nutzung von Cloud-Diensten zur Speicherung sozialer und medizinischer Daten. Das Gesetz führt strengere Sicherheitsvorschriften ein, um den Schutz von Patientendaten zu gewährleisten. Bisher verzichteten viele Krankenhäuser und Praxen auf Cloud-Lösungen – aufgrund unklarer Regelungen und der Angst vor Datenschutzverletzungen.
Zusammen mit der NIS-2-Richtlinie der EU setzt das Gesetz einheitliche Standards für digitale Sicherheit in ganz Europa. Die Änderungen sollen die Widerstandsfähigkeit im Gesundheitswesen stärken und sensible Daten vor Ausfällen oder Cyberangriffen schützen. Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes galten in den deutschen Bundesländern unterschiedliche Vorschriften für die Cloud-Nutzung im Gesundheitsbereich. Einige Regionen verboten die Speicherung in der Cloud sogar vollständig, was Krankenhäuser in ihren Optionen stark einschränkte. Fehlende klare Leitlinien ließen viele Anbieter zögern, digitale Lösungen einzuführen – aus Sorge vor Datenlecks oder komplizierten Migrationsprozessen.
Nach dem Digitalgesetz müssen Cloud-Anbieter nun den C5-Standard erfüllen – ein strenges Sicherheitsrahmenwerk für den Umgang mit Gesundheits- und Sozialdaten. Die Datenverarbeitung ist auf Deutschland oder die EU beschränkt, wobei bei einer notwendigen Übermittlung ins Ausland gleichwertige Schutzmaßnahmen gelten. So wird die Einhaltung der EU-weiten Datenschutzbestimmungen sichergestellt.
Ein zentraler Vorteil der Cloud-Speicherung ist der bessere Schutz vor lokalen Katastrophen. Krankenhäuser können kritische Unterlagen extern sichern und so Risiken durch Stromausfälle, Brände oder Cyberangriffe minimieren. Viele Cloud-Anbieter bieten zudem automatisierte Backups und schnelle Wiederherstellungstools an, die Kliniken helfen, nach Störungen zügig den Betrieb wiederaufzunehmen.
Die neuen Regeln schaffen ein einheitliches Regelsystem für alle Bundesländer. Dieser Wandel soll die digitale Transformation im Gesundheitswesen beschleunigen, ohne die hohen Sicherheitsstandards zu senken. Die NIS-2-Richtlinie der EU verstärkt diese Maßnahmen zusätzlich, indem sie in allen Mitgliedsländern konsistente Schutzvorkehrungen vorschreibt. Das Digitalgesetz räumt langjährige Hürden für die Cloud-Nutzung im deutschen Gesundheitswesen aus dem Weg. Anbieter können nun sichere digitale Speicherlösungen einführen und dabei strenge Compliance-Anforderungen erfüllen. Mit robusten Schutzmechanismen soll das Gesetz die Datenresilienz verbessern und den Sektor bei der Umstellung auf moderne, geschützte IT-Systeme unterstützen.






