"Es wäre unverantwortlich, das Vorziehen jetzt zu ziehen"

Admin User
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Ein braunes und weißes Gebäude mit vielen Fenstern, eine Moschee mit einer grünen Kuppel im Hintergrund und ein Hafen mit Booten und Fracht im Vordergrund, mit Meerwasser unten.

"Es wäre unverantwortlich, das Vorziehen jetzt zu ziehen"

Regensburg verzichtet auf Vorkaufsrecht für ehemaliges Kaufhof-Gebäude am Neupfarrplatz

Die Stadt Regensburg hat beschlossen, ihr Vorkaufsrecht für das ehemalige Kaufhof-Gebäude am Neupfarrplatz nicht auszuüben. Der Stadtrat hält den aktuellen Kaufpreis angesichts des schlechten Bauzustands und des erheblichen Sanierungsbedarfs für überzogen. Zudem vermuten die Verantwortlichen hinter jüngsten Äußerungen zur künftigen Nutzung des Gebäudes gezielte Drucktaktiken.

Bisher war es der Stadt nicht gelungen, Kontakt zum Käufer oder einer damit verbundenen Investorengruppe herzustellen. Trotz mehrfacher Versuche kam keine direkte Kommunikation zustande. Diese Intransparenz nährt Zweifel an den Motiven hinter dem Verkauf.

Aufgrund eines Erbbaurechts an Teilen des Gebäudes kann Regensburg das gesamte Grundstück im Rahmen des bestehenden Vertrags ohnehin nicht erwerben. Selbst bei möglichen Verhandlungen betont die Stadt, dass sie keine Preis- oder Konditionsvorstellungen ohne sorgfältige Prüfung akzeptieren werde. Das wichtigste Steuerungsinstrument bleibt für die Stadt das Baurecht. Über die Kontrolle der Bebauungspläne wollen die Verantwortlichen die künftige Entwicklung des Areals im Sinne ihrer Ziele lenken – etwa durch die Schaffung eines Ortes, der allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von Alter, Herkunft oder Weltanschauung dient.

Jüngste Behauptungen, im Gebäude solle ein arabisch-islamisches Kulturkaufhaus entstehen, werden als taktisches Manöver gewertet, um den Verkauf zu erzwingen. Die Stadt sieht darin einen Vorwand, um einen überteuerten Preis zu rechtfertigen, was finanziell unverantwortlich wäre. Stattdessen setzen die überarbeiteten Planungskonzepte nun auf flexible „Nutzungsmodule“, die verschiedene Funktionen ermöglichen könnten. Das Gebäude selbst bedarf jedoch umfangreicher Sanierungsmaßnahmen, bevor es wieder genutzt werden kann. Angesichts des hohen Aufwands hält die Stadt die aktuelle Wertschätzung für unrealistisch.

Ohne Ausübung des Vorkaufsrechts wird Regensburg über das Bauplanungsrecht Einfluss auf die Entwicklung des Geländes nehmen. Die Stadt bleibt zwar zu fairen Verhandlungen bereit, lässt sich aber nicht unter Druck setzen. Priorität hat für die Verantwortlichen eine Neugestaltung, die der gesamten Stadtgesellschaft zugutekommt.