Gamsjagd im Kürnacher Wald nach Gerichtsurteil wieder erlaubt
Gamsjagd im Kürnacher Wald bei Kempten nach Gerichtsentscheid wieder aufgenommen
Nach einer gerichtlichen Entscheidung darf im Kürnacher Wald bei Kempten wieder Gamswild bejagt werden. Das Verwaltungsgericht Augsburg wies am 22. Februar 2022 eine Klage gegen den Abschussplan ab. Nun können in acht Jagdrevieren des Gebiets bis zu 15 Tiere erlegt werden.
Der Abschussplan war zunächst von der Unteren Jagdbehörde beim Landratsamt Oberallgäu genehmigt worden. Gemeinsam mit der Hegegemeinschaft Buchenberg wurde eine Quote von 15 Gamswild festgesetzt. Das Gericht bestätigte diese Entscheidung später und urteilte, dass die Behörde den Bestand angemessen mit den durch Verbiss verursachten Waldschäden abgewogen habe.
Eine Ortsbegehung im Jahr 2019 sowie weitere Untersuchungen stützten die festgelegte Quote und bestätigten, dass sie keine Gefahr für den Erhalt der Art darstelle. Die Tierrechtsorganisation Wildes Bayern hatte den Plan angefochten und argumentiert, dass laut einer Zählung aus dem Jahr 2020 nur noch 18 Gämsen im Wald lebten. Das Gericht hielt die genehmigte Zahl jedoch für vertretbar.
Auf der baden-württembergischen Seite des Kürnacher Waldes war die Jagd bereits erlaubt. Mit dem Urteil darf nun auch auf der Allgäuer Seite wieder gejagt werden.
Die Entscheidung des Gerichts ermöglicht den Abschuss von bis zu 15 Gämsen im Kürnacher Wald. Die Quote bleibt bestehen und wird von der Unteren Jagdbehörde sowie der Hegegemeinschaft Buchenberg überwacht. Das Urteil stellt sicher, dass die Bejagung fortgeführt werden kann, ohne die Stabilität der Population in der Region zu gefährden.






