Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar teilweise recht
Mia SchmittGericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar teilweise recht
Ein Berliner Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten Schedlichs entschieden. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen #MeToo-Vorwürfe, die Gelbhaar stets vehement bestritten hatte. Mit dem Urteil darf Schedlich bestimmte in einer eidesstattlichen Versicherung gegenüber dem Rundfunksender RBB gemachte Aussagen nun öffentlich wiederholen.
Der Streit hatte begonnen, als Schedlich dem RBB eine eidesstattliche Erklärung mit Belastungsvorwürfen gegen Gelbhaar vorlegte. Dieser wies die Anschuldigungen als falsch und rufschädigend zurück. Viele der Vorwürfe wurden später als unbelegt eingestuft, woraufhin der Sender eine öffentliche Entschuldigung veröffentlichte.
Gelbhaar, der das Parlament Anfang 2025 verlassen hatte, war zunächst für die Bundestagswahl nominiert worden. Doch der Skandal kostete ihn schließlich diese Kandidatur. Das Oberlandesgericht Hamburg urteilte, dass Teile der Auseinandersetzung auf widersprüchlichen Darstellungen beruhten, nicht jedoch auf nachgewiesenen Verfehlungen. Dennoch gestattete das Gericht Schedlich, einige ihrer ursprünglichen Aussagen zu wiederholen.
Das Urteil stellt einen juristischen Erfolg für Schedlich dar, lässt aber zentrale Fragen zu den ursprünglichen Vorwürfen offen. Gelbhaars politische Karriere litt unter den Folgen des Skandals, darunter der Verlust seiner Bundestagsnominierung. Der Fall führte zudem dazu, dass der RBB nach den gerichtlichen Feststellungen Teile seiner Berichterstattung zurücknahm.






