Gericht stoppt Spiegel-Berichte über Christian Ulmen im Deepfake-Skandal
Tim KellerGericht stoppt Spiegel-Berichte über Christian Ulmen im Deepfake-Skandal
Ein deutsches Gericht hat gegen Der Spiegel eine einstweilige Verfügung in einem viel beachteten Deepfake-Skandal erlassen. Das Urteil untersagt dem Magazin, bestimmte Vorwürfe gegen den Schauspieler Christian Ulmen zu veröffentlichen. Im Mittelpunkt des Falls stehen Behauptungen über KI-generierte Fake-Pornografie, in die seine Ex-Frau, die Schauspielerin Collien Fernandes, verwickelt sein soll.
Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied, dass Der Spiegel nicht länger den Eindruck erwecken darf, Ulmen habe Deepfake-Videos mit dem Gesicht von Fernandes erstellt oder verbreitet. Zudem ist es dem Magazin untersagt, Zitate aus einer 50 Jahre alten E-Mail zu veröffentlichen, die Ulmen an seinen Verteidigungskanzlei geschickt hatte, da diese in den „höchstpersönlichen Lebensbereich“ falle und damit besonders schützenswert sei.
Ulmen hatte im April erstmals rechtliche Schritte gegen Der Spiegel eingeleitet. Im Mai hatte das Landgericht Hamburg die Berichterstattung des Magazins über die Deepfake-Vorwürfe zunächst für zulässig erklärt. Die jüngste Entscheidung kippt jedoch Teile dieses Urteils und begründet dies mit unzureichenden Beweisen für einige der Behauptungen.
Fernandes wirft Ulmen öffentlich körperliche Misshandlung sowie die Erstellung der KI-generierten Inhalte vor. Zudem behauptet sie, er habe unter ihrem Namen gefälschte Social-Media-Profile angelegt, um mit anderen Männern in Kontakt zu treten. Das Recht, über ihre Vorwürfe der körperlichen Gewalt zu berichten, bleibt dem Magazin jedoch erhalten.
Der Fall hat eine breitere politische Debatte ausgelöst. SPD-Chefin Bärbel Bas und die ehemalige Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang fordern strengere Regelungen gegen den Missbrauch von KI. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig kündigte an, das Strafrecht gegen nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes und „digitale sexualisierte Gewalt“ zu verschärfen.
Für Ulmens Anwaltskanzlei Schertz-Bergmann stellt das Urteil einen Schritt hin zur Wiederherstellung der Objektivität in der öffentlichen Diskussion und zur Beendigung der Vorverurteilung ihres Mandanten dar.
Die Gerichtsentscheidung beschränkt Der Spiegels Möglichkeit, spezifische Vorwürfe zu veröffentlichen, erlaubt dem Magazin jedoch weiterhin, über Fernandes’ Misshandlungsvorwürfe zu berichten. Gleichzeitig drängen Politiker auf gesetzliche Reformen, um dem wachsenden Problem des Deepfake-Missbrauchs zu begegnen. Das Urteil markiert einen bedeutenden Moment im anhaltenden Streit zwischen Ulmen und dem Magazin.
