Gericht verbietet Böhmermanns Vorwürfe gegen Schönbohm als ehrverletzend
Niklas MeyerGericht verbietet Böhmermanns Vorwürfe gegen Schönbohm als ehrverletzend
Ein Münchner Berufungsgericht hat in einem Verleumdungsprozess gegen Jan Böhmermann entschieden. Das Urteil untersagt ihm, die Behauptung zu wiederholen, Arne Schönbohm habe Verbindungen zum russischen Geheimdienst unterhalten. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Vorwürfe Schönbohms Persönlichkeitsrechte verletzten.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein Beitrag aus dem ZDF Magazin Royale, in dem Böhmermann andeutete, Schönbohm pflege bewusst Kontakte zur russischen Geheimdienstszene. Das Gericht bestätigte ein vorheriges Urteil, wonach diese Äußerungen ehrverletzend seien und nicht als Satire geschützt werden könnten. Es stellte fest, dass die Sendung bewusst den Eindruck erweckt habe, es gebe absichtliche Verbindungen zu ausländischen Nachrichtendiensten.
Böhmermanns Anwälte hatten argumentiert, die Aussagen seien satirisch gemeint, doch das Gericht wies diese Verteidigung zurück. Der Sender hatte die umstrittene Passage bereits nach dem ersten Urteil entfernt und die Änderung öffentlich bekannt gegeben. Schönbohms Anwalt war zudem in die Kritik geraten, weil er die Vorwürfe versehentlich wiederholt und so die falsche Darstellung verlängert hatte.
Schönbohm begrüßte das Urteil als großen Erfolg, zeigte sich jedoch enttäuscht, dass das Gericht seine Forderung nach mindestens 100.000 Euro Schadensersatz ablehnt. Ein Sprecher des Senders bedauerte die Entscheidung und betonte, das Programm habe nie die Absicht gehabt, Schönbohm Kontakte zu ausländischen Geheimdiensten zu unterstellen.
Mit dem Urteil darf Böhmermann die umstrittenen Behauptungen nicht mehr äußern. Schönbohms Anwälte erreichten zwar ein Verbot der Vorwürfe, erhielten jedoch keine finanzielle Entschädigung. Die Entscheidung beendet einen viel beachteten Streit über Verleumdung und Meinungsfreiheit.






