17 June 2026, 17:29

Gericht verurteilt Website-Betreiber wegen Google-Fonts-Datenschutzverstoßes

Deutsches Gericht verhängt Geldstrafe gegen Website-Betreiber wegen Verletzung der DSGVO durch die Verwendung von Google-Hosted Fonts

Gericht verurteilt Website-Betreiber wegen Google-Fonts-Datenschutzverstoßes

Ein Münchner Landgericht hat einen nicht namentlich genannten Website-Betreiber wegen Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen verurteilt. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Nutzung von Google Fonts, durch die ohne Zustimmung der Besucher deren IP-Adressen an Google übermittelt wurden.

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Das Gericht stellte fest, dass der Website-Betreiber durch den Einsatz von Google Fonts die IP-Adresse eines Nutzers an den US-Konzern weitergegeben hatte. Diese automatische Datenweiterleitung wurde als rechtswidriger Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Klägers gewertet. Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine solche Offenlegung personenbezogener Daten ohne Einwilligung verboten.

Der Kläger erhielt eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 100 Euro sowie eine Unterlassungserklärung zugesprochen. Das Urteil bestätigte, dass die Weiterleitung einer dynamischen IP-Adresse an Google einen unzulässigen Eingriff in Persönlichkeitsrechte darstellt. Das Gericht wies darauf hin, dass Google Fonts auch ohne Verbindung zu Googles Servern genutzt werden kann, um solche Datenübermittlungen zu vermeiden.

Die Entscheidung unterstreicht die rechtlichen Risiken bei der Einbindung externer Dienste, die Nutzerdaten weitergeben. Website-Betreiber müssen sicherstellen, dass sie die DSGVO einhalten, um ähnliche Sanktionen zu vermeiden. Der Fall schafft einen Präzedenzfall für die Behandlung von IP-Adressen im Datenschutzrecht.

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