Gericht zwingt YouTube zu klareren Werbekennzeichnungen bei Influencern
Niklas MeyerGericht: YouTube-Werbekennzeichnungen müssen klar sein - Gericht zwingt YouTube zu klareren Werbekennzeichnungen bei Influencern
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass YouTube die Kennzeichnung von gesponserten Videos verbessern muss. Die Entscheidung folgt einer Beschwerde über ein Video eines Finanzinfluencers, der eine Brokerage-App ohne klare Werbekennzeichnung beworben hatte. Das Landgericht Bamberg urteilte, dass die aktuelle Praxis den Anforderungen des EU-Rechts nicht genügt.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein sogenannter Finfluencer, der in einem YouTube-Video eine Handelsplattform vorstellte. Das Video enthielt einen kurzen Hinweis auf dem Bildschirm, der jedoch nur zehn Sekunden lang sichtbar war – für das Gericht zu unauffällig. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte die Klage eingereicht und argumentiert, dass Zuschauer nicht ausreichend über den kommerziellen Charakter des Inhalts informiert worden seien.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das Video gegen den Digital Services Act (DSA) der EU verstößt, da die Werbekennzeichnung nicht transparent genug erfolgte. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist (Aktenzeichen: 1 HK O 19/25), deutet es auf eine strengere Durchsetzung der Regeln für Werbekennzeichnungen auf der Plattform hin.
YouTube hat bereits reagiert und seine Tools sowie Richtlinien für Content-Creator angepasst. Die neuen Vorgaben verlangen deutlichere Sponsoring-Hinweise in Videotiteln, Beschreibungen und auf dem Bildschirm. Zudem führte die Plattform 2023 eine freiwillige KI-Inhaltskennzeichnung ein und plant, diese bis 2026 weiter an das EU-KI-Gesetz anzupassen.
Die Entscheidung zwingt YouTube dazu, gesponserte Inhalte sichtbarer als Werbung zu kennzeichnen. Creator müssen künftig strengere Offenlegungsregeln einhalten, um den EU-Transparenzstandards zu entsprechen. Der Fall könnte Präzedenzwirkung für den Umgang digitaler Plattformen mit kommerziellen Promotionen haben.