Grundsteuer-Reform trifft Landwirte hart: Bis zu 20-fache Abgaben drohen

Grundsteuer-Reform trifft Landwirte hart: Bis zu 20-fache Abgaben drohen
Landwirte und Grundbesitzer in Deutschland müssen sich auf deutlich höhere Steuerlasten einstellen – denn die jüngste Reform des Grundsteuerrechts führt zu drastischen Erhöhungen. Die Änderungen, die veraltete Bewertungsgrundlagen modernisieren sollen, verschärfen zugleich die Regeln für Steuerbefreiungen von religiösen und öffentlichen Einrichtungen.
Einige Grundeigentümer sehen sich plötzlich mit Steuernachforderungen konfrontiert, die mehr als das Zehnfache des bisherigen Betrags ausmachen. Andere kämpfen mit einem neu eingeführten, komplexen Berechnungssystem, das erstmals verschiedene Landnutzungsarten getrennt erfasst.
Kern der Reform: Zwei Steuerklassen statt einer Pauschallösung Bisher wurden landwirtschaftliche Flächen und Wohngebäude gemeinsam bewertet – oft zum Vorteil der Landwirte, die so geringere Abgaben leisteten. Nun trennt das Gesetz streng zwischen Klasse A (landwirtschaftliche Flächen) und Klasse B (Wohngebäude). Die getrennte Bewertung führt bei vielen Betrieben zu massiven Steigerungen. Ein Landwirt aus Waltenhofen in Bayern etwa muss künftig statt bisher 372 Euro jährlich nun 5.064 Euro zahlen – eine Verzwanzigfachung. Ursache ist eine Kombination aus Reformfolgen und einem Fehler in seiner früheren Steuererklärung.
Steuerberater Stephan Goetz warnt, dass solche Fälle keine Einzelfälle bleiben werden. In seiner Region rechnet er damit, dass Landwirte mindestens das Doppelte des bisherigen Betrags zahlen müssen. Gleichzeitig wurden die Regeln für Steuerbefreiungen präzisiert – allerdings nicht immer zugunsten der Eigentümer.
Wer profitiert noch von Befreiungen? Nur religiöse Gemeinschaften mit dem Status einer körperschaftlichen öffentlich-rechtlichen Einrichtung – wie die katholische oder evangelische Kirche – behalten ihre Steuerfreiheit für Gebäude, die der Gottesverehrung, Bildung oder Verwaltung dienen. Dazu zählen Kirchen, konfessionelle Schulen, Kindertagesstätten, Pfarrhäuser und Friedhöfe. Andere religiöse oder weltanschauliche Gruppen ohne diesen Sonderstatus verlieren ihre bisherigen Befreiungen.
Auch öffentliche Infrastruktur bleibt steuerbefreit, etwa Straßen, Wege, staatliche Schulen, Universitäten, Krankenhäuser sowie landwirtschaftliche Flächen, die für Lehre oder Forschung genutzt werden. Gemischt genutzte Immobilien jedoch – etwa ein Gebäude, das teils gewerblich, teils für gemeinnützige Zwecke dient – werden nur noch anteilig befreit. Der steuerpflichtige Teil unterliegt nun der vollen Abgabe.
Föderale Unterschiede verschärfen die Lage Obwohl sich elf Bundesländer an den neuen Bundesrichtlinien orientieren, bleiben Bewertungsmodelle und Hebesätze kommunal unterschiedlich. Viele Gemeinden, selbst unter Haushaltsdruck, setzen die Reformen strikt um – Verhandlungsspielräume für Betroffene gibt es kaum.
Die Folgen: Höhere Kosten, strengere Kontrollen, mehr Bürokratie Landwirte müssen sich auf spürbar höhere Abgaben einstellen, während religiöse Gruppen ohne öffentlich-rechtlichen Status zusätzliche finanzielle Belastungen fürchten. Für die Kommunen bedeutet die Reform zwar klarere, aber oft auch höhere Einnahmen aus der Grundsteuer. Die Umstellung auf das neue System bringt für viele Eigentümer nicht nur finanzielle Härten mit sich, sondern auch einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand. Wer bisher von niedrigen Steuern oder großzügigen Befreiungen profitierte, muss sich nun an die neuen Berechnungsgrundlagen anpassen.

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