Hamburgs Bürgerschaft entscheidet über umstrittenes Verfassungsschutz-Gesetz für Beamte
Claudia SchmitzHamburgs Bürgerschaft entscheidet über umstrittenes Verfassungsschutz-Gesetz für Beamte
Hamburger Bürgerschaft stimmt am 17. Juni über umstrittenes Gesetz ab
Am 17. Juni steht in der Hamburger Bürgerschaft die Abstimmung über ein umstrittenes Gesetz an: das „Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Bestrebungen“. Demnach müssten künftig alle neu Eingestellten und Beförderte der Stadt eine Überprüfung durch den Verfassungsschutz bestehen. Die Maßnahme stößt bei der regierenden Koalition sowie Teilen der Opposition auf breite Zustimmung.
Sowohl die regierenden SPD und Grünen als auch die oppositionelle CDU unterstützen den Entwurf. Um die Verabschiedung abzusichern, plant die Koalition, noch am Tag der Abstimmung eine leicht überarbeitete Textfassung als Änderung einreichen. Die Linke kündigte an, eine namentliche Abstimmung zu beantragen, um die Haltung jedes Abgeordneten dokumentieren zu lassen.
Trotz der politischen Mehrheiten formiert sich Widerstand: Das „Bündnis gegen Berufsverbote“, die Gewerkschaft Verdi sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) rufen zu einer Demonstration gegen das Gesetz auf. Zudem üben die Jusos und die Grüne Jugend Kritik und wollen auf einer gemeinsamen Pressekonferenz ihre Bedenken vorbringen.
Sollte der überarbeitete Entwurf verabschiedet werden, tritt er bis zum 31. Juli 2031 in Kraft. Die Verabschiedung gilt als nahezu sicher, da die Koalition die notwendigen Stimmen organisieren konnte. Künftig müssten sich Bewerber:innen für Stellen oder Beförderungen im Hamburger öffentlichen Dienst einer Verfassungsschutzprüfung unterziehen. Das Gesetz würde damit einen tiefgreifenden Wandel in den Einstellungspraktiken der Stadt markieren.






