10 May 2026, 20:13

Hubigs Reform: Schärfere Regeln gegen häusliche Gewalt in Familien geplant

Plakat mit der Aufschrift "Executive Orders Protecting Reproductive Rights" in schwarzer Schrift auf einem weißer Hintergrund, eingerahmt von einem schmalen schwarzen Rand, mit einer Grafik einer Person mit ausgestreckten Armen.

Hubigs Reform: Schärfere Regeln gegen häusliche Gewalt in Familien geplant

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat strengere Regeln zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt vorgeschlagen. Die neuen Maßnahmen würden Gerichten ermöglichen, gewalttätigen Eltern den Kontakt zu ihren Kindern zu untersagen. Ziel ist es, für von Gewalt betroffene Familien sichere Lebensbedingungen zu schaffen.

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Der vom Justizministerium ausgearbeitete Reformentwurf zielt darauf ab, die bestehenden Gesetze zu stärken. Bisher müssen Familiengerichte bei Sorgerechtsverfahren häusliche Gewalt berücksichtigen – doch Hubig will den Schutz noch weiter ausbauen. Nach dem Vorschlag könnten Richter vorübergehende oder dauerhafte Kontaktverbote zwischen gewalttätigen Eltern und ihren Kindern verhängen, sofern die Gewalt die körperliche Sicherheit der Opfer bedroht. Die Entscheidung läge bei den Familiengerichten, die jeden Fall individuell prüfen würden.

Das Ministerium plant jedoch keine automatischen Kontaktverbote. Stattdessen sollen die Gerichte das Risiko bewerten, bevor sie über Einschränkungen entscheiden. Je nach Situation könnten auch weniger weitreichende Maßnahmen wie begleitete Besuche angeordnet werden.

Die Reform baut auf den aktuellen Regelungen auf, die Gerichte bereits verpflichten, häusliche Gewalt bei Entscheidungen über Sorge- und Umgangsrecht zu berücksichtigen. Hubigs Vorschlag würde Richtern jedoch klarere Befugnisse geben, in Hochrisikosituationen einzugreifen. Das Ziel ist es, Kindern ein gewaltfreies und angstfreies Aufwachsen zu ermöglichen.

Werden die Änderungen verabschiedet, hätten Familiengerichte schärfere Instrumente, um Opfer häuslicher Gewalt zu schützen. Richter könnten dann den Kontakt zwischen gewalttätigen Eltern und ihren Kindern einschränken oder ganz untersagen. Die Reform würde jedoch nur nach einer individuellen Risikobewertung im Einzelfall greifen.

Quelle