Hubigs Reform soll Femizide künftig als Mord bestrafen lassen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant Reform des Strafgesetzbuchs
Justizministerin Stefanie Hubig hat Pläne vorgelegt, das deutsche Strafgesetzbuch zu aktualisieren. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, sogenannte Femizide – also Tötungsdelikte aus geschlechtsspezifischen Motiven – künftig strengere Mordgesetze unterstellen zu können.
Aktuell können Tötungen, die von Besitzansprüchen oder Kontrollzwang geprägt sind, zwar teilweise als Mord verfolgt werden. In manchen Fällen wird die Tat jedoch nur als Totschlag gewertet, wenn Gerichte eine verminderte Schuldfähigkeit des Täters anerkennen. Totschlag zieht geringere Strafen nach sich und garantiert dem Verurteilten eine spätere Entlassung. Bei Mord hingegen ist lebenslange Haft möglich.
Hubigs Vorstoß sieht vor, den Mordparagraphen explizit um Taten zu erweitern, die durch geschlechtsspezifischen Hass oder Vorurteile motiviert sind. Nach der neuen Regelung könnten Staatsanwälte einen Mordprozess führen, wenn eine Frau ausschließlich wegen ihres Geschlechts getötet wird. Die Reform soll Rechtsunsicherheiten beseitigen und sicherstellen, dass solche Fälle genauso hart bestraft werden wie andere vorsätzliche Tötungen.
Die Neuregelung würde eine gesetzliche Lücke schließen, durch die geschlechterbasierte Gewalt bisher oft milder geahndet wird. Wird das Gesetz verabschiedet, wären frauenfeindlich motivierte Tötungen künftig zwingend als Mord zu verfolgen – und die Strafen würden der Schwere des Verbrechens gerecht.






