25 May 2026, 00:20

Landkreis Fürth führt Prepaid-Mastercard für Asylsuchende ein – was sich ändert

Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz: Einführung der Zahlungskarte in unserer Organisation

Landkreis Fürth führt Prepaid-Mastercard für Asylsuchende ein – was sich ändert

Landkreis Fürth stellt Unterstützung für Asylsuchende auf Prepaid-Mastercard um

Ab Juli 2024 erhalten Asylbewerber:innen im Landkreis Fürth ihre Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausschließlich über eine Prepaid-Mastercard. Das neue System ersetzt die bisherigen Banküberweisungen und Barauszahlungen für alle Empfänger:innen ab 14 Jahren.

Die Kreisverwaltung hat die Bewohner:innen in den Unterkünften bereits über die Umstellung informiert. Ehrenamtliche aus der Integrationsarbeit boten zudem eine Online-Sprechstunde an, um Fragen zur neuen Zahlungskarte zu beantworten.

Die Karten werden zum nächsten regulären Auszahlungstermin ausgegeben. Sie funktionieren wie eine herkömmliche Debitkarte und können bei allen Händler:innen eingesetzt werden, die Mastercard akzeptieren. Allerdings gelten strenge Limits: Bargeldabhebungen sind auf 50 Euro pro Monat begrenzt, Auslandsüberweisungen sind gesperrt. Auch Online-Einkäufe sind nur in Ausnahmefällen möglich – etwa für Fahrkarten im ÖPNV oder das Deutschlandticket.

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Aus Sicherheitsgründen sind Überweisungen und Lastschriften nur an vorab geprüfte Empfänger:innen auf einer offiziellen „Weißen Liste“ gestattet. Karteninhaber:innen können ihren Kontostand und Transaktionen über eine mehrsprachige App oder Website einsehen. Bei Problemen helfen KI-gestützte Chatbots weiter.

Ziel der neuen Zahlungskarten-Lösung ist eine effizientere Auszahlung der Leistungen im Landkreis Fürth. Die Karte ist bundesweit nutzbar – sofern keine asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Einschränkungen vorliegen. Die Änderungen treten im Juli 2024 in Kraft; Begleitangebote unterstützen die Nutzer:innen bei der Umstellung.

Quelle