Landshut Cannibals scheitern mit Disziplinarantrag gegen Pinguins
Die Landshut Cannibals sind mit ihrem Versuch gescheitert, eine disziplinarische Entscheidung nach ihrer Playoff-Niederlage gegen die Pinguins anzufechten. Das Team hatte eine nachträgliche Überprüfung eines Vorfalls beantragt, doch die Liga wies den Einspruch zurück. Dies geschieht zu einem Zeitpunkt, an dem die Pinguins in der Best-of-Seven-Serie bereits mit einem deutlichen 3:0-Vorsprung führen.
Der Streit begann, als der EV Landshut offiziell ein rückwirkendes Disziplinarverfahren beantragte. Die Mannschaft behauptete, ein Vorfall auf dem Eis – darunter der Vorwurf eines Stoßes mit dem Schlägerblatt (Spearing) – sei nicht angemessen geahndet worden. Die Liga bestätigte jedoch, dass bereits während des Spiels eine Strafe verhängt worden sei, wodurch weitere Maßnahmen überflüssig wären.
Die Disziplinarkommission prüfte den Fall gemäß DEL-Regel 42 und den damit verbundenen Vorschriften. Sie entschied, dass keine nachträgliche Sperre verhängt werde, da die Angelegenheit bereits auf dem Eis geklärt worden sei. Ein zweiter Antrag, der sich speziell auf den Spearing-Vorfall bezog, wurde ebenfalls als unzulässig abgewiesen.
Aus öffentlichen Unterlagen geht hervor, dass Landshut in der DEL2 oder anderen deutschen Eishockeyligen nur selten – wenn überhaupt – derartige rechtliche Schritte eingeleitet hat. Die bisherige Geschichte des Vereins zeigt eine üblicherweise regelkonforme Akzeptanz der Ligadisziplinarverfahren ohne nennenswerte Eskalationen. Unterdessen stehen die Pinguins nur noch einen Sieg davon entfernt, sich einen Platz im Halbfinale zu sichern.
Da alle disziplinarischen Rechtsmittel ausgeschöpft sind, wird die Serie wie geplant fortgesetzt. Die Pinguins behalten die Kontrolle und benötigen nur noch einen weiteren Sieg, um weiterzukommen. Landshut, das vor dem Ausscheiden steht, muss sich nun auf die Leistung im nächsten Spiel konzentrieren.






