Landwirtschaftsreform 2027: Lockerungen für kleine Betriebe und längere Grünlandfristen
Niklas MeyerLandwirtschaftsreform 2027: Lockerungen für kleine Betriebe und längere Grünlandfristen
Bund und Länder haben in Deutschland zentrale Vereinbarungen getroffen, um die Landwirtschaftsauflagen zu lockern und klarere Regelungen vor der Düngeperiode 2027 zu schaffen. Die Änderungen umfassen Ausnahmen für kleinere Betriebe, verlängerte Fristen für die Umwandlung von Grünland sowie finanzielle Entlastungen für Landwirt:innen. Streitpunkte bleiben jedoch bei den Fördermitteln für die Modernisierung von Tierhaltungsanlagen und den EU-Umweltvorschriften.
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Betriebe unter 30 Hektar keine Fruchtfolgekontrollen mehr befürchten und fallen nicht länger unter die Sanktionen der GLÖZ 7. Diese Befreiung gilt rückwirkend und entlastet kleinere Produzent:innen. Zudem entfällt die Pflicht zum Umpflügen von Dauergrünland oder Kleegrasflächen, sofern die Flächen bis zu diesem Stichtag als Ackerland registriert waren.
Die Umwandlungsfrist für Grünland wurde von fünf auf sieben Jahre verlängert – ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2026. Diese Anpassung ist Teil einer breiteren Initiative, um Landwirt:innen die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern. Ökobetriebe profitieren bereits seit Jahresbeginn von Ausnahmen bei den GLÖZ-Regelungen 1, 3, 4, 5, 6 und 7.
Nach GLÖZ 6 darf Brachland nun ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand zur Schädlingsbekämpfung genutzt werden – etwa gegen die Schilf-Glasflügelzikade. Bundesagrarminister Cem Özdemir bestätigte zudem, dass die geplante Kürzung von 150 Millionen Euro im Rahmen des Planak-Kreislaufverfahrens dauerhaft rückgängig gemacht wird.
Dennoch gibt es weiterhin Dissens: Mehrere unionsgeführte Bundesländer, darunter Bayern, fordern offiziell die vollständige Abschaffung der EU-Naturwiederherstellungsverordnung. In Schreiben an die EU-Kommission und den Bundeslandwirtschaftsminister legten sie ihre Ablehnung dar. Parallel bereitet eine hochrangige Arbeitsgruppe eine Düngestrategie für die Agrarministerkonferenz Ende September vor.
Die neuen Regelungen sollen Bürokratie und finanzielle Belastungen für Landwirt:innen bis 2027 verringern. Kleine Betriebe erhalten Ausnahmen, die Fristen für Grünlandumwandlungen werden großzügiger gestaltet, und geplante Mittelkürzungen wurden gestrichen. Ungeklärt bleiben jedoch die Konflikte um Tierhaltungssubventionen und EU-Umweltgesetze. Die anstehende Düngestrategie könnte dem Sektor weitere Klarheit bringen.






