Münchens historische Wasserrechte: Neue Beweise erschüttern jahrhundertealte Ansprüche

Münchens historische Wasserrechte: Neue Beweise erschüttern jahrhundertealte Ansprüche
Ein langjähriger Rechtsstreit um die historischen Wasserrechte Münchens nimmt eine neue Wendung. Der Anwalt Benno Ziegler hat kürzlich neue Beweise vorgelegt, die die Ansprüche der Stadt auf Grundwasser aus dem Mangfalltal infrage stellen. Im Mittelpunkt des Falls stehen veraltete Leitungen und jahrhundertealte Gesetze, die bis heute den Zugang zu Wasser prägen.
Der Konflikt dreht sich um Wasserleitungen, die zwischen 1924 und 1931 verlegt wurden. Diese Rohre, die vom Reisach-Wasserentnahmewerk bei Miesbach bis nach Kreuzpullach führen, sollten den wachsenden Bedarf Münchens decken. Die Stadtwerke München (SWM) berufen sich auf das bayerische Wassergesetz von 1852 und argumentieren, dass ihre Rechte auf den Stichtag 1. Januar 1908 für Planung und Bau zurückgehen.
Zieglers Argumente stützen sich maßgeblich auf das Buch "Quellen für München", herausgegeben vom ehemaligen Oberbürgermeister Christian Ude. Die Veröffentlichung scheint die These zu untermauern, dass die historischen Ansprüche möglicherweise nicht mehr gültig sind. Ziegler, der unter anderem die Stadt Miesbach und die Initiative "Unser Wasser" vertritt, fordert nun von den SWM eine endgültige juristische Klärung des Streits.
Die SWM haben sich bisher nicht im Detail geäußert. Das Unternehmen hält jedoch an seiner Position fest, dass die historischen Rechte weiterhin Bestand haben. Der Konflikt gewann an Bedeutung unter Rainer List, dem früheren Leiter der Wassergewinnungsabteilung der SWM, dessen Arbeit die seit langem schwelenden Auseinandersetzungen um die Ressourcenbewirtschaftung in den Fokus rückte.
Die rechtliche Auseinandersetzung könnte eine endgültige Entscheidung über Münchens Wasserrechte erzwingen. Sollten Zieglers Mandanten erfolgreich sein, könnte die Stadt ihren jahrzehntelangen Anspruch auf das Grundwasser aus dem Mangfalltal verlieren. Das Urteil wird zudem klären, wie veraltete Infrastruktur und historische Gesetze auf die moderne Wasserwirtschaft anzuwenden sind.

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