17 June 2026, 19:22

Neue Pflicht für Online-Händler: Stornierungsbutton ab 19. Juni

Beginn des Widerrufsrechts: So einfach lassen sich unbeabsichtigte Online-Käufe rückgängig machen

Neue Pflicht für Online-Händler: Stornierungsbutton ab 19. Juni

Ab dem 19. Juni gilt in Deutschland eine neue Regelung für Online-Verträge: Unternehmen müssen auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren und entsprechend beschrifteten Stornierungsbutton anzeigen. Die Änderung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die jedoch noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde.

Grundlage für die Neuregelung ist eine EU-Richtlinie, die Deutschland bereits in nationales Recht überführt hat. Demnach ist der Button nun für alle Verträge unter deutscher Gerichtsbarkeit verpflichtend. Unternehmen müssen sicherstellen, dass er genauso leicht auffindbar ist wie der ursprüngliche Vertragsabschluss.

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Die Nutzung des Buttons berührt nicht das bestehende gesetzliche Widerrufsrecht. Verbraucher:innen behalten weiterhin eine 14-tägige Frist, um nach Vertragsunterzeichnung oder Erhalt der Ware vom Kauf zurückzutreten. Bei einer digitalen Stornierung müssen sie umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format – etwa per E-Mail – erhalten.

Fehlt der Button, kann sich die Widerrufsfrist verlängern. In solchen Fällen haben Verbraucher:innen möglicherweise bis zu zwölf Monate und 14 Tage Zeit, um den Vertrag zu widerrufen. Damit die Regelung auch in anderen EU-Ländern gilt, muss sie jeweils in nationales Recht umgesetzt werden.

Der neue Stornierungsbutton soll den Prozess für Verbraucher:innen vereinfachen. Er schafft Klarheit und ermöglicht eine sofortige Bestätigung bei digitalen Widerrufen. Unternehmen in Deutschland müssen die Vorgabe bis zum Juni-Termin erfüllen, um verlängerte Widerrufsfristen zu vermeiden.

Quelle