Neues Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen in wenigen Monaten
Niklas MeyerNeues Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen in wenigen Monaten
In Sachsen-Anhalt erleichtert ein neues Gesetz die Änderung des rechtlichen Geschlechts. Seit November 2024 ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz Betroffenen, ihre Eintragungen ohne langwierige Begutachtungen zu aktualisieren. Bisher haben 976 Personen das neue Verfahren genutzt – fast ausnahmslos Erwachsene.
Die Reform sollte die Anerkennung des Geschlechts vereinfachen. Früher mussten Antragstellende umfangreiche Prüfungen durchlaufen, bevor eine Änderung genehmigt wurde. Heute gestaltet sich der Prozess deutlich unkomplizierter, und die Zahlen zeigen, dass er angenommen wird.
Laut Landesangaben betrafen nur etwa 40 der 976 Änderungen Minderjährige. Die meisten dieser jüngeren Antragstellenden wechselten von weiblich zu männlich. Die Landesregierung bestätigte zudem, dass lediglich vier Personen nach einer ersten Änderung eine zweite Korrektur vornahmen.
Der Fachverband der Standesämter hat die Auswirkungen des Gesetzes bewertet. Zwar fällt das Fazit überwiegend positiv aus, doch werden nun Anpassungen diskutiert. Ein Vorschlag sieht vor, dass Personen, die während ihrer Registrierung als Mann wegen einer Straftat verurteilt wurden, fünf Jahre warten müssen, bevor sie ihren Eintrag erneut ändern dürfen.
Bisher wurde nur ein Verdachtsfall auf Missbrauch gemeldet. Der Verband beobachtet die Entwicklung weiterhin genau.
Das Selbstbestimmungsgesetz besteht noch keine zwölf Monate. Sein vereinfachtes Verfahren hat bereits zu fast tausend Änderungen der Geschlechtseintragungen geführt – vor allem bei Erwachsenen. Weitere Novellierungen könnten folgen, sobald die Behörden die langfristigen Effekte bewerten.






