Nürnberger Gericht verurteilt Unternehmerin wegen jahrelanger Lohnbetrugsmasche
Tim KellerNürnberger Gericht verurteilt Unternehmerin wegen jahrelanger Lohnbetrugsmasche
Ein Nürnberger Amtsgericht hat die Inhaberin eines Telekommunikationsdienstleisters aus Mittelfranken zu einer Strafe von 18.000 Euro verurteilt. Das Urteil folgt auf ihre Verurteilung wegen vorenthaltenen Lohns und der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen über einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig.
Die Angeklagte, die zugleich Geschäftsführerin eines zweiten Unternehmens war, wurde in 193 Fällen des Lohnvorenthalts und der Untreue schuldig gesprochen. Systematisch hatte sie die tatsächlichen Einkommen ihrer Mitarbeiter unterschlagen, indem sie fälschlich angab, diese hätten zusätzliche Minijobs in Teilzeit ausgeübt. Durch diese Masche umging sie die Zahlung von rund 59.000 Euro an Sozialabgaben.
Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen à 50 Euro. Ermittlungen ergaben, dass die Angeklagte Löhne auf mehrere Abrechnungen aufsplitte, um die tatsächlich geschuldeten Beträge zu verschleiern. Die betroffenen Mitarbeiter waren in der betreffenden Zeit ohne ausreichenden Sozialversicherungsschutz.
Der Fall endet mit einem rechtskräftigen Urteil und einer Gesamtstrafe von 18.000 Euro. Die Sozialversicherungsträger werden nun die ausstehenden 59.000 Euro an Beiträgen eintreiben. Zudem müssen die Unternehmen der Verurteilten künftig die Einhaltung der Lohn- und Steuerbestimmungen sicherstellen.






