Oberasbach erhöht Grundsteuer drastisch – was das für Eigentümer bedeutet
Mia SchmittOberasbach erhöht Grundsteuer drastisch – was das für Eigentümer bedeutet
Oberasbach hat eine deutliche Erhöhung der Grundsteuer beschlossen, um seine finanziellen Probleme in den Griff zu bekommen. Der Stadtrat stimmte für eine Anhebung des Grundsteuer-B-Hebesatzes auf 690 Punkte, was alle bebauten und bebaubaren Grundstücke betrifft. Der Beschluss folgt auf monatelange angespannte Verhandlungen und Sparmaßnahmen, darunter die Streichung der geplanten Sanierung der Jahnhalle-Turnhalle.
Die Entscheidung ging mit langwierigen Abstimmungen mit dem Bezirksfinanzaufsichtsamt, der zuständigen Finanzaufsichtsbehörde des Landkreises, einher. Rechtliche Hürden umfassten die strenge Einhaltung des Grundsteuergesetzes – insbesondere der Paragrafen 18 bis 20, die Hebesatzgrenzen und Begründungen regeln. Die Stadt musste sich zudem an die kommunalrechtlichen Vorschriften nach Artikel 77 des Bayerischen Gemeindegesetzes (BayGG) halten, eine sechswöchige Bürgerbeteiligung gemäß § 16 der Gemeindeordnung (GemO) durchführen und die Frist bis zum 31. Dezember 2024 einhalten, damit die Steuererhöhung 2025 in Kraft treten kann. Die Anpassung war während des Genehmigungsverfahrens vorübergehend ausgesetzt, wird nun aber umgesetzt.
Die Steuererhöhung ist Teil eines umfassenden Konsolidierungskonzepts für den Haushalt 2026. Da Oberasbach die Förderkriterien für Landeshilfen aus München nicht erfüllt, musste die Stadt auf eigene Rücklagen zurückgreifen und Investitionskredite aufnehmen. Trotz dieser Maßnahmen bleibt die Finanzierung dringender Projekte knapp. So muss der Ausbau der Ganztagesbetreuung an der Pestalozzi-Schule unverzüglich beginnen, um dem steigenden Bedarf bis zum Sommer 2028 gerecht zu werden.
Die Abstimmung fand in einem gut gefüllten Sitzungssaal statt, mit über 20 Anwesenden, darunter neu gewählte Stadträte. Die endgültige Entscheidung spiegelte das Bestreben wider, die städtischen Finanzen zu stabilisieren und dabei unterschiedliche Prioritäten abzuwägen.
Grundstückseigentümer in Oberasbach müssen nun mit einer höheren Steuerbelastung rechnen: Der Grundsteuer-B-Satz liegt künftig bei 690 Punkten. Die Erhöhung soll die Haushaltslage der Stadt verbessern, folgt aber auf Kürzungen bei anderen Vorhaben und die Aufnahme von Krediten. Bevor die Pläne vollständig umgesetzt werden, müssen sie noch laufende rechtliche und finanzielle Prüfungen bestehen.






