Privatinsolvenz als Neuanfang: Wie der Weg aus den Schulden gelingt
Die wirtschaftliche Belastung durch die Corona-Pandemie ließ viele Menschen ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen. Einige sahen in der Privatinsolvenz einen Ausweg, um unkontrollierbare Schulden zu bereinigen. Doch bis zur Schuldenbefreiung sind mehrere strenge rechtliche Schritte erforderlich.
Bevor ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird, müssen Schuldner und Gläubiger zunächst versuchen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Scheitert dieser Versuch, reicht der Schuldner einen Antrag beim Gericht ein. Das Gericht unternimmt dann einen weiteren Vermittlungsversuch zwischen den Parteien.
Führen auch diese Bemühungen nicht zum Erfolg, beginnt offiziell das Insolvenzverfahren. Ein Insolvenzverwalter wird bestellt, der das Vermögen des Schuldners verwertet und die Erlöse unter den Gläubigern aufteilt. Anschließend tritt der Schuldner in die sogenannte Wohlverhaltensphase ein, in der er strenge finanzielle Auflagen einhalten und neue Schulden vermeiden muss.
Anwälte wie Johann Tillich, der über 30 Jahre Erfahrung in der Schuldenberatung verfügt, können Betroffene durch den gesamten Prozess begleiten. Sein Fachwissen umfasst finanzielle und insolvenzrechtliche Zertifizierungen und hilft denen, die sich im System zurechtfinden müssen.
Ist die Wohlverhaltensphase erfolgreich abgeschlossen, kann das Gericht die Restschuldbefreiung erteilen. Damit erlöschen alle verbliebenen Forderungen, und der Schuldner erhält die Chance auf einen finanziellen Neuanfang. Das Verfahren bietet so eine strukturierte Lösung für Menschen, die von finanziellen Schwierigkeiten überwältigt sind.






