Streit um Arbeitszeitreform: Connemann wirft Ministerium Vertragsbruch vor
Niklas MeyerStreit um Arbeitszeitreform: Connemann wirft Ministerium Vertragsbruch vor
Gitta Connemann, die Beauftragte der Bundesregierung für Mittelstand, hat einen durchgesickerten Entwurf für eine Reform des Arbeitszeitgesetzes zurückgewiesen. Der Entwurf, der aus dem von Bárbel Bas geführten Bundesarbeitsministerium stammt, schlägt Änderungen vor, die nach Connemanns Aussage gegen den Koalitionsvertrag verstoßen.
Der Koalitionsvertrag hatte versprochen, sich an die EU-Arbeitszeitrichtlinie anzulehnen, indem wöchentliche statt tägliche Höchstgrenzen für die Arbeitszeit eingeführt werden. Die Richtlinie selbst verlangt von den Mitgliedstaaten, die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt auf 48 Stunden pro Siebentageszeitraum zu begrenzen.
Der vorliegende Entwurf erlaubt jedoch flexible wöchentliche Arbeitszeitregelungen nur im Rahmen von Tarifverträgen. Dieser Ansatz widerspricht dem Koalitionsversprechen, vertrauensbasierte Arbeitszeiten und eine maximale wöchentliche Arbeitszeit einzuführen. Connemann kritisierte, der Entwurf würde eine neue Bürokratiewelle auslösen, insbesondere durch die geplanten Regelungen zur Arbeitszeiterfassung.
Zudem warnte sie, dass die Ausgrenzung von Beschäftigten, die nicht unter Tarifverträge fallen, wirtschaftspolitisch verfehlt sei. Der Entwurf enthält zwar das Bekenntnis, den bürokratischen Aufwand bei der Arbeitszeiterfassung zu verringern, und sieht Übergangsregelungen für den Mittelstand vor. Für Nachtarbeit wird ein durchschnittliches Limit von acht Stunden pro 24-Stunden-Zeitraum festgelegt.
Connemann bezeichnete den Vorschlag als direkten Bruch des Koalitionsvertrags. Sie betonte, die Reformen würden den Mittelstand belasten und die versprochene Flexibilität nicht liefern. Der Entwurf wird weiterhin beraten, doch ihr Widerstand zeigt, wie tief die Gräben bei der Umsetzung sind.
