27 April 2026, 16:20

Taylor Swift kämpft mit Markenrecht gegen KI-Fälschungen ihrer Stimme und Bilder

Ein Mann im Anzug spricht in ein Mikrofon und scheint eine Regierungsentscheidung zu kommentieren.

Taylor Swift kämpft mit Markenrecht gegen KI-Fälschungen ihrer Stimme und Bilder

Taylor Swift hat rechtliche Schritte eingeleitet, um ihre Stimme und ihr Bild vor unbefugter Nutzung zu schützen. Am 24. April 2023 reichte ihr Unternehmen drei Markenanmeldungen beim US-Patent- und Markenamt (USPTO) ein. Dieser Schritt erfolgt vor dem Hintergrund einer Zunahme von KI-generierten Fälschungen, die ihr Abbilder ohne Erlaubnis nutzen.

Die von TAS Rights Management eingereichten Anmeldungen umfassen zwei Klangmarken für Swifts Stimme. Eine schützt den Satz "Hey, hier ist Taylor Swift", die andere die Variante "Hey, ich bin's, Taylor". Eine dritte Anmeldung zielt darauf ab, ein Foto von ihr als Marke eintragen zu lassen – darauf hält sie eine pinke Gitarre, trägt einen schillernden Body und steht auf einer pinken Bühne.

Diese Anträge folgen auf ähnliche Markenschutzmaßnahmen, die Anwälte des Schauspielers Matthew McConaughey bereits 2025 durchgesetzt hatten. Dazu gehören Audioaufnahmen seines Markenzeichen-Spruchs "Alles klar, alles klar, alles klar!"" sowie Videoclips mit seinem Abbild. Der Markenrechtsexperte Josh Gerben hatte Swifts Anmeldungen zuerst entdeckt.

Traditionell decken Markenrechte nicht die allgemeine Stimme oder Persönlichkeit einer Person ab. Swifts Juristen scheinen jedoch eine neue Strategie zu testen, um Missbrauch durch KI zu bekämpfen. Dieser Ansatz könnte Künstlern stärkere rechtliche Mittel gegen unerlaubte digitale Nachbildungen bieten.

Die Anmeldungen spiegeln die wachsenden Bedenken in der Unterhaltungsbranche wider, dass KI Stimmen und Bilder ohne Zustimmung reproduzieren kann. Swifts Abbild wurde bereits für KI-generierte Inhalte missbraucht, darunter gefälschte pornografische Bilder und Meta-KI-Chatbots.

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Mit ihren Markenanmeldungen will Swift einen Präzedenzfall für den Schutz von Künstlern vor KI-generierten Inhalten schaffen. Zwar ist die "Markenrecht-auf-sich-selbst"-Methode in KI-Fällen noch nicht gerichtlich geprüft, doch sie könnte eine zusätzliche rechtliche Absicherung bieten. Das Ergebnis könnte beeinflussen, wie andere Prominente künftig ihre Stimme und ihr Bild schützen.

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