30 March 2026, 22:15

Unternehmer wegen jahrelangem Lohnbetrug und Sozialabgaben-Hinterziehung verurteilt

Plakat mit Text und Logo, das besagt: "Wenn Unternehmen versteckte Nebenkosten in Familienrechnungen unterbringen, kann das monatlich Hunderte Dollar aus ihren Taschen ziehen."

Unternehmer wegen jahrelangem Lohnbetrug und Sozialabgaben-Hinterziehung verurteilt

Ein Unternehmer aus der Kurier- und Fahrzeugdienstleistungsbranche ist wegen Lohnbetrugs und Sozialversicherungsbeitragshinterziehung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn schuldig, über einen Zeitraum von fünf Jahren Arbeitszeiten gefälscht und Mitarbeiter unterbezahlt zu haben. Das Urteil ist nun rechtskräftig; der entstandene Schaden beläuft sich auf über 106.000 Euro.

Der Mann manipulierte die Aufzeichnungen, um Tagesschichten als Nacharbeit auszuweisen. Auf diese Weise zahlte er Lohnbestandteile als steuer- und abgabenfreie Nachtzuschläge aus. Zudem berücksichtigte er Fahr- und Ladezeiten nicht, sodass die Arbeitsstunden von 25 Beschäftigten zu niedrig erfasst wurden.

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Insgesamt wurden 208 Fälle von Lohnvorenthaltung bestätigt. Die falschen Meldungen führten dazu, dass zu geringe Sozialabgaben abgeführt wurden. Die Behörden bezifferten den Gesamtfinanzschaden für die Einziehungsstellen auf mehr als 106.000 Euro.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zwar gibt es keine genauen bundesweiten Zahlen zu ähnlichen Fällen, doch ein Bericht der deutschen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) aus dem Jahr 2023 verzeichnete in jenem Jahr 11.843 Kontrollen. Davon endeten 2.381 mit bestätigten Verstößen im Zusammenhang mit Arbeitszeiten und Sozialabgaben.

Mit dem Urteil ist ein Fall systematischer Unterbezahlung und gefälschter Arbeitszeitaufzeichnungen abgeschlossen. Die Bewährungsstrafe bedeutet, dass der Unternehmer einer Haftstrafe entgeht, sofern er die Auflagen einhält. Ob weitere Ermittlungen zu ähnlichen Praktiken laufen, wurde von den Behörden nicht bekannt gegeben.

Quelle