Bauer gewinnt Rechtsstreit: 800-Quadratmeter-Maschinenlager darf gebaut werden

Bauer gewinnt Rechtsstreit: 800-Quadratmeter-Maschinenlager darf gebaut werden
Ein Landwirt treibt seine Pläne für den Bau eines 800 Quadratmeter großen Maschinenlagers auf seinem Grundstück voran. Die Halle, die für landwirtschaftliche Fahrzeuge, die Lagerung von Erntegütern und die Ernte selbst genutzt werden soll, hat zu einem Rechtsstreit mit der örtlichen Gemeinde geführt. Trotz anfänglicher Bedenken gab das Landratsamt nach Anpassungen der Pläne durch den Bauern schließlich grünes Licht für das Projekt.
Ursprünglich hatte der Landwirt beantragt, das Lager nur drei Meter von der Straße und dem Gehweg entfernt zu errichten. Er bewarb sich um eine Ausnahme von den üblichen Abstandsregelungen, insbesondere in Bezug auf seinen westlichen Nachbarn. Die Gemeinde verweigerte jedoch die lokale Genehmigung mit der Begründung, das Vorhaben verstoße gegen die Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStS). Hauptstreitpunkt war die Frage, ob ein landwirtschaftliches Lager rechtlich als Garage einzustufen sei.
Mit der gerichtlichen Entscheidung ist der Weg nun frei für den Bau des neuen Maschinenlagers. Die 800 Quadratmeter große Halle wird ein bestehendes, kleineres Gebäude ersetzen und der Unterbringung von Landwirtschaftsgeräten sowie Erntegütern dienen. Nach der Klärung der rechtlichen Hürden kann der Bau nun unter den vom Landratsamt genehmigten Auflagen beginnen.

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