Dehoga: Mindestlohnerhöhung macht Gastronomie-Steuerentlastung zunichte

Dehoga: Mindestlohnerhöhung macht Gastronomie-Steuerentlastung zunichte
Dehoga: Mindestlohn-Erhöhung macht Steuerentlastung für Gastronomie zunichte
Teaser: Die zum 1. Januar 2026 beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie wird durch die Erhöhung des Mindestlohns ausgeglichen – und führt damit nicht zu sinkenden Preisen, wie Branchenvertreter mitteilen.
„Mit der Steuerermäßigung können wir die Kostenerhöhungen auffangen“, erklärte Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) Bayern, gegenüber der „Bild“ (Samstagsausgabe).
19. Dezember 2025, 23:03 Uhr
Schlagwörter: Wirtschaft, Finanzen, Gewerbe, Unternehmen
Ab 2026 steigt in Deutschland der Mindestlohn, während gleichzeitig die Mehrwertsteuer für Restaurants sinkt. Die von der Bundesregierung beschlossenen Änderungen sehen eine Erhöhung des Stundenlohns auf 13,90 Euro vor. Doch Branchenverbände warnen: Die Steuerentlastung werde kaum zu günstigeren Preisen für Gäste führen.
Die Mindestlohnkommission (MLK) hatte die neue Mindestlohnhöhe vorgeschlagen, die die Bundesregierung mit der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung formal umsetzte. Diese Verordnung, vom Bundeskabinett gebilligt, hebt den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde an.
Zum selben Zeitpunkt sinkt der Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft von 19 auf 7 Prozent. Doch laut Branchenvertretern dient die Steuersenkung vor allem dazu, die höheren Kosten abzufedern – nicht aber, die Preise in den Speisekarten zu senken. Die Erhöhung des Mindestlohns werde die Ersparnis durch die Mehrwertsteuer-Reduzierung aufwiegen, sodass die Verbraucherpreise unverändert blieben.
Sowohl die Mindestlohn-Erhöhung als auch die Steuersenkung treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Zwar profitieren Arbeitnehmer von höheren Löhnen, doch die Branche erwartet keine Preissenkungen in Restaurants. Die Anpassungen spiegeln die anhaltenden Bemühungen wider, Arbeitskosten und Steuerpolitik in Deutschland in Einklang zu bringen.

Dehoga: Mindestlohnerhöhung macht Gastronomie-Steuerentlastung zunichte
Die Mehrwertsteuerreduktion in der Gastronomiebranche, die am 1. Januar 2026 beschlossen wurde, wird durch die Mindestlohnerhöhung ausgeglichen, wie Industrieberichte berichten, und führt daher nicht zu niedrigeren Preisen. "Mit der Steuerreduktion können wir Kostensteigerungen absorbieren", sagte Thomas Geppert, Regionalleiter des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) Bayern, der "Bild" (Samstagsausgabe).

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