Bayerisches Verfassungsgericht stoppt Bettensteuer für München, Bamberg und Günzburg

München: Anlauf gegen Bettsteuer-Verbot scheitert - Bayerisches Verfassungsgericht stoppt Bettensteuer für München, Bamberg und Günzburg
Drei bayerische Städte haben ihren Rechtsstreit gegen ein landesweites Verbot von Tourismusabgaben verloren. Das Verfassungsgericht wies eine Klage der Städte München, Bamberg und Günzburg gegen das 2023 erlassene Verbot ab. Mit dem Urteil wird bestätigt, dass Kommunen keine zusätzlichen Gebühren für Übernachtungsgäste in Hotels erheben dürfen.
München hatte die Klage angeführt, nachdem die bayerische Landesregierung Städten untersagt hatte, eine Bettensteuer – eine Abgabe auf Hotelübernachtungen – einzuführen. Oberbürgermeister Dieter Reiter argumentierte, das Verbot schneide die Städte ungerechtfertigt von einer Einnahmequelle ab, die die Einwohner nicht belaste. Bamberg und Günzburg schlossen sich der Klage an und begründeten dies damit, dass die Einschränkung ihre Haushalte belaste.
Die Entscheidung bedeutet, dass München, Bamberg und Günzburg auf eine mögliche Einnahmequelle durch Besucher verzichten müssen. Hotels und Restaurants hatten sich gegen die Abgabe ausgesprochen, da sie befürchteten, sie könnte Touristen abschrecken und Buchungen verringern. Das Verbot bleibt bestehen, und den Städten stehen keine weiteren rechtlichen Mittel mehr zur Verfügung.

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