Behindertenausweis vor dem Übergang: Betroffene müssen neue Beweise vorlegen

Admin User
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Menschen mit Laptops an einem Tisch mit einem sichtbaren Ausweis, Plakaten an der Wand und verschiedenen Gegenständen auf dem Tisch.

Behindertenausweis vor dem Übergang: Betroffene müssen neue Beweise vorlegen

Behindertenausweis vor Umstellung: Betroffene müssen neue Nachweise erbringen

Teaser: Das Finanzamt erhält die Daten automatisch. Menschen mit Behinderung müssen ihre elfstellige Steuer-Identifikationsnummer dem Amt mitteilen.

17. Dezember 2025, 11:04 Uhr

Für Steuerfreibeträge bei Behinderung steht 2026 eine große Veränderung bevor. Ab dem 1. Januar wird das System vollständig digital – das Ende der papierbasierten Nachweise. Betroffene müssen künftig ihre Steuer-Identifikationsnummer angeben, um Leistungen nach den neuen Regeln zu beantragen.

Ab dem 1. Januar 2026 übermitteln die Rentenversicherungsträger die Daten zur Feststellung des Grad der Behinderung (GdB) ausschließlich elektronisch an die Finanzämter. Die Bundesagentur für Arbeit steuert diese Übermittlung über das neue Digitale Behinderten-Identifikationssystem (DIH). Wer einen neuen Antrag auf Feststellung des GdB stellt oder eine Höherstufung beantragt, muss sicherstellen, dass seine Angaben digital erfasst werden.

Der bisherige papierbasierte Behindertenausweis verliert nach der Umstellung seine Gültigkeit als Nachweis. Stattdessen benötigen Antragstellende ihre elfstellige Steuer-Identifikationsnummer, um den Freibetrag zu erhalten. Ohne diese wird ab 2026 keine Steuerermäßigung mehr gewährt. Experten raten, die Steuer-ID noch vor Ende 2025 beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu hinterlegen. Dieser Schritt ist besonders wichtig für alle, die eine erstmalige Feststellung des GdB oder eine Höherstufung beantragen möchten. Bereits vor dem 1. Januar 2026 erteilte Bescheide behalten jedoch ihre Gültigkeit für steuerliche Zwecke. Die Höhe der Freibeträge bleibt unverändert und reicht je nach Schwere der Behinderung von 384 bis 2.840 Euro pro Jahr. Blinde, taubblinde oder auf ständige Pflege angewiesene Menschen erhalten weiterhin 7.400 Euro.

Mit der Digitalisierung müssen alle Anträge auf Behindertenfreibeträge künftig über elektronische Datenübermittlung abgewickelt werden. Betroffene sollten bis zur Frist 2026 handeln, um keinen Anspruch auf ihre Leistungen zu verlieren. Die Steuer-Identifikationsnummer wird unter dem neuen System der einzige Weg sein, um den Freibetrag zu sichern.